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Mehr als die Hälfte der Bürgermeister und Landräte macht Weg frei für gemeinsame Kommunalwahl 2014

ID: 993441

(ots) - In Nordrhein-Westfalen werden Bürgermeister und
Landräte künftig wieder an einem Tag gemeinsam mit den Räten gewählt.
"Eine gemeinsame Wahl erhöht die Wahlbeteiligung, stärkt die
Demokratie und spart Kosten", erklärte Kommunalminister Ralf Jäger.
Um das zu unterstützen, hat sich mehr als die Hälfte der
Bürgermeister und Landräte in NRW dafür entschieden, das Amt
vorzeitig niederzulegen. Diese Information hat das Ministerium für
Inneres und Kommunales NRW heute in Düsseldorf (6.12.) dem Ausschuss
für Kommunalpolitik im Landtag gegeben "Das ist ein ordentliches
Ergebnis. Mit der gemeinsamen Wahl beseitigen wir einen Fehler aus
der Vergangenheit. Bürgermeister und Gemeinderäte stehen in einer
Verantwortungsgemeinschaft und sollen deswegen auch gemeinsam gewählt
werden", führte Jäger aus.

Bürgermeister und Landräte mussten bis zum 30. November
entscheiden, ob sie ihr Amt bereits ein Jahr früher niederlegen und
damit den Weg für gleichzeitige Wahlen am 25. Mai 2014 frei machen.
Von den 427 Hauptverwaltungsbeamten konnten 401 ihr Amt vorzeitig zur
Verfügung stellen. Von dieser Möglichkeit haben 219 Amtsinhaber
Gebrauch gemacht, das sind 54 Prozent. "Das Niederlegungsrecht ist
gut angenommen worden und zwar von allen Parteien gleichermaßen", hob
Jäger hervor. 181 Hauptverwaltungsbeamte, also 45 Prozent, wollen
ihre volle Dienstzeit von sechs Jahren ableisten. 26 Bürgermeister
und Landräte konnten wegen ihrer besonderen Amtszeiten nicht früher
aus dem Amt scheiden.

Das im März beschlossene "Gesetz zur Stärkung der kommunalen
Demokratie" stellt eine Verbindung beider Wahlen ab dem Jahr 2020
sicher. Dazu wurde die Amtszeit der Räte einmalig von fünf auf sechs
Jahre verlängert. Die Amtszeit der Bürgermeisterinnen und
Bürgermeister wurde dauerhaft von sechs auf fünf Jahre verkürzt. Ab




2020 finden die gemeinsamen Wahlen dann regelmäßig in fünfjährigem
Abstand statt.

Die schwarz-gelbe Vorgängerregierung hatte die Wahlzeiten
voneinander getrennt. Die Amtszeit der Bürgermeister und Landräte
wurde von fünf auf sechs Jahre verlängert. An der getrennten Wahl der
Bürgermeister und Landräte hatten sich in einzelnen Kommunen gerade
30 Prozent der Wahlberechtigten beteiligt.

Eine Liste der Hauptverwaltungsbeamten finden Sie auf
www.mik.nrw.de




Rückfragen bitte an:

Ministerium für Inneres und Kommunales
Pressestelle Ministerium für Inneres und Kommunales
Telefon: 0211/871-2300
Fax: 0211/871-2500
E-Mail: pressestelle(at)im.nrw.de
http://www.im.nrw.de


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Datum: 06.12.2013 - 14:32 Uhr
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Düsseldorf



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