Aufenthaltsverbote gegen Rocker werden zunächst nicht verlängert
(ots) - SR/ Bielefeld - Wie berichtet waren die gegen 33
Mitglieder der Rockergruppierung Turkey Nomads ausgesprochenen
Aufenthaltsverbote für den Bereich des Boulevard bis zum 08.12.2013
gültig. Die Polizei stellte keine Verstöße gegen die
Aufenthaltsverbote fest.
Eine Verlängerung der Aufenthaltsverbote ist nach derzeitiger
Bewertung der Lage nicht erforderlich. Durch die Verantwortlichen für
die Immobilien der betroffenen Gastronomiebetriebe am Boulevard
wurden gegen dieselben 33 Personen Hausverbote ausgesprochen.
Zur Bekämpfung der Gewalt im öffentlichen Raum wird die Polizei
weiterhin am Boulevard präsent sein. Die Polizei steht weiterhin in
einem engen Kontakt mit den Betreibern der Gastronomiebetriebe und
unterstützt diese bei Bedarf im Fall von Verstößen gegen deren
Hausverbote. Bei Verstößen besteht die Möglichkeit der Einleitung von
strafrechtlichen Ermittlungsverfahren wegen Hausfriedensbruch.
Außerdem könnten dann erneut Aufenthaltsverbote ausgesprochen werden.
Rückfragen bitte an:
Polizeipräsidium Bielefeld
Kurt-Schumacher-Str. 46
33615 Bielefeld
Leitungsstab Pressestelle
Telefon: 0521/545-3020, -3022, -3023
Fax: 0521/545-3025
E-Mail: pressestelle(at)polizei-bielefeld.de
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Datum: 10.12.2013 - 12:16 Uhr
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