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Mehr Transparenz undöffentliche Beteiligung bei Verwaltungsvorhaben /



Innenminister Lorenz Caffier stellt im Kabinett Gesetzentwurf vor

ID: 994807

(ots) - In Mecklenburg-Vorpommern soll künftig die
Öffentlichkeit bei der Planung und Durchführung von Großprojekten
rechtzeitig und umfassend beteiligt werden. Einem entsprechenden
Gesetzentwurf des Ministeriums für Inneres und Sport
Mecklenburg-Vorpommern zur Änderung des
Landesverwaltungsverfahrensgesetzes hat das Kabinett am heutigen
Dienstag zugestimmt.

Ziel des Gesetzentwurfs der Landesregierung ist es, durch die
Einführung einer frühen Öffentlichkeitsbeteiligung die
Planungsabläufe von Vorhaben zu verbessern, Transparenz zu schaffen
und damit die Akzeptanz von Genehmigungs- und
Planfeststellungsentscheidungen zu fördern.

"Die Öffentlichkeitsbeteiligung soll vor dem eigentlichen
Planungsvorhaben, also noch vor der förmlichen Antragstellung des
privaten oder öffentlichen Vorhabenträgers erfolgen und eine
frühzeitige Unterrichtung über allgemeine Ziele des Vorhabens, die
Mittel der Verwirklichung und die voraussichtlichen Auswirkungen
ebenso umfassen wie die Gelegenheit zur Äußerung für die
Öffentlichkeit und deren Erörterung", betont Innenminister Lorenz
Caffier "Die Ergebnisse werden dann der zuständigen Behörde
mitgeteilt."

Neben planungsrechtlichen Vorschriften werden im Gesetzentwurf
auch Möglichkeiten des Versands und Empfangs per "De-Mail" eröffnet
sowie die elektronische Zustellung für die Verwaltung in
Mecklenburg-Vorpommern zugelassen. Für die Abgabe von Erklärungen
wird es künftig möglich sein, diese über elektronische Formulare in
Verbindung mit sicherer elektronischer Identifizierung, zum Beispiel
durch die eID-Funktion des neuen Personalausweises, an die Behörde
medienbruchfrei zu übermitteln. Damit werden neben der qualifizierten
elektronischen Signatur zwei weitere Verfahren zugelassen, mit denen
eine gesetzlich geforderte Schriftform abgebildet werden kann.





Im Gesetzentwurf wird außerdem vorgesehen, dass Landesbehörden
ihre Akten grundsätzlich elektronisch führen sollen. Empfohlen wird
dies auch für kommunale Behörden. Für die Umstellung und die damit
verbundene Bewältigung komplexer technisch-organisatorischer Aufgaben
ist eine Übergangszeit bis zum 01.01.2020 vorgesehen, die der
Haushaltslage sowie denkbaren Umsetzungsschwierigkeiten Rechnung
trägt.

Die elektronische Aktenführung bedingt, dass Papieroriginale in
der Regel gescannt werden. Das die Papierform ersetzende Scannen ist
in vielen Bereichen der Ministerialverwaltung bereits tägliche
Praxis.

"Dies ist jedoch nur ein Teilaspekt des E-Government. Wir werden
uns zukünftig noch umfassend mit weiteren Regelungsnotwendigkeiten im
E-Government beschäftigen", kündigt Innenminister Caffier an. "Es ist
daher durchaus möglich, dass wir ein E-Government-Gesetz des Landes
brauchen, um einen einheitlichen technischen und organisatorischen
Standard gewährleisten zu können."




Rückfragen bitte an:

Ministerium für Inneres und Sport Mecklenburg-Vorpommern
Pressestelle
Michael Teich
Telefon: 0385/588-2008
E-Mail: michael.teich(at)im.mv-regierung.de
http://www.regierung-mv.de


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Datum: 10.12.2013 - 12:50 Uhr
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