Mit Messer Zugbegleiterin bedroht
(ots) - Nordwestbahn Achim - Bremen 12.12.2013 / 22:00 Uhr
Mit einem Taschenmesser hat ein 19-jähriger Schwarzfahrer eine
28-jährige Zugbegleiterin während der Fahrt von Achim nach Bremen
bedroht. Bundespolizisten nahmen den Mann in der Nordwestbahn 83172
bei Ankunft im Bremer Hauptbahnhof fest. Der Fall ereignete sich am
Donnerstagabend gegen 22:00 Uhr.
Der junge Mann aus Achim hatte keinen Fahrschein und begann
während der Kontrolle mit dem Messer herumzufuchteln. Die
Zugbegleiterin handelte besonnen. Um die Situation nicht eskalieren
zu lassen, brachte sie sich im Führerstand in Sicherheit. Unterdessen
folgte ihr der Mann. Mit aggressiven Gesten stieß er mit dem Messer
immer wieder in die Luft. Er versuchte jedoch nicht, in den
Führerstand einzudringen.
Kurz darauf erreichte die Bahn den Bremer Hauptbahnhof.
Bundespolizisten ließen die wenigen Fahrgäste aussteigen. Der
Bahnsteig wurde geräumt. Dann forderten sie den Mann auf, sich auf
den Boden zu legen. Widerstandslos gab er auf. Sofort klickten die
Handschellen. Das Messer wurde sichergestellt. Ermittlungen wegen
Bedrohung und Nötigung dauern an.
Der 19-Jährige verweigerte die Aussage. Mitarbeiter des
psychiatrischen Krisendienstes veranlassten seine Einweisung in ein
Krankenhaus.
Rückfragen bitte an:
Bundespolizeiinspektion Bremen
Pressesprecher
Holger Jureczko
Telefon: 0421 16299-604 o. Mobil: 0172 893 8080
E-Mail: holger.jureczko(at)polizei.bund.de
www.bundespolizei.de
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 13.12.2013 - 12:06 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 996443
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: BPOL-HB
Stadt:
Bremen
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" Mit Messer Zugbegleiterin bedroht"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Bundespolizeiinspektion Bremen (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).