Fahrraddieb muss ins Gefängnis
(ots) - Am Donnerstagnachmittag kontrollierten
Bundespolizisten in Guben einen Mann, der mit einem gestohlenen
Fahrrad unterwegs war und gegen den ein offener Haftbefehl vorlag.
Die Beamten der Bundespolizei wollten den Mann gegen 16 Uhr 30
kontrollieren, als dieser mit einem Damenfahrrad in Richtung
Grenzbrücke unterwegs war. Als der 51-Jährige die Streife bemerkte,
ergriff er sofort die Flucht. Jedoch gelang es den Beamten, den Mann
zu stellen. Angesprochen auf den mitgeführten Bolzenschneider und das
zerschnittene Fahrradschloss, räumte der 51jährige Pole sofort den
Diebstahl des Damenfahrrades ein.
Eine Überprüfung der Person brachte neben einem Atemalkoholwert
von 1,28 Promille noch einen offenen Haftbefehl zum Vorschein. Das
Amtsgericht Hildesheim hatte den Mann im Dezember 2011 wegen
Diebstahl in Tateinheit mit vorsätzlichem Fahren ohne Fahrerlaubnis
zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten verurteilt. Die
Bundespolizei lieferte ihn in die Justizvollzugsanstalt Cottbus -
Dissenchen ein, wo er nun wohl das nächste halbe Jahr verbringen
wird.
Noch während der Sachbearbeitung meldete sich eine Frau aus Guben,
die ihr gestohlenes Fahrrad gegen Vorlage des Kaufbeleges wieder in
Empfang nehmen konnte. Die abschließende Sachbearbeitung wird
zuständigkeitshalber von der Polizei des Landes Brandenburg
übernommen.
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Datum: 13.12.2013 - 13:22 Uhr
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