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Presseerklärung zu einer Beschwerde gegen den Bielefelder Polizeiarzt

ID: 997813

(ots) - SR/ Bielefeld - Beim Personalrat des
Polizeipräsidiums Bielefeld war Anfang Dezember 2013 die Beschwerde
einer Polizeibeamtin über den für das Polizeipräsidium Bielefeld und
die Kreispolizeibehörde Gütersloh zuständigen Polizeiarzt
eingegangen. Die Beschwerdeführerin stellte die Art und den Umfang
der Untersuchungen, insbesondere das Entkleiden des Oberkörpers im
Zusammenhang mit der Feststellung auf Kraftfahrtauglichkeit in Frage.

Die besonderen Anforderungen an die Führerin eines
Polizeidienstfahrzeuges auch unter Einsatzbedingungen erfordern
regelmäßige Untersuchungen der dazu nötigen körperlichen
Leistungsfähigkeit. Der Polizeiarzt ist verpflichtet, diese mit
geeigneten Mitteln medizinisch zu überprüfen. Die
Untersuchungsmethoden des Polizeiarztes entsprechen seit Jahren
bewährten Standards. Die nötigen Befunde für Vorsorge-, Eignungs- und
Überwachungsuntersuchungen sind aus Sicht des Polizeiarztes im
bekleideten oder leicht bekleideten Zustand nicht mit der
erforderlichen Eindeutigkeit und Verlässlichkeit zu erheben. Unter
anderem ist die Überprüfung des Tragens von Brustimplantaten im
Rahmen der Untersuchungen geboten, da dies nach gültiger
polizeilicher Vorschriftenlage zur Feststellung der
Polizeidienstunfähigkeit führt.

Aufgrund der Beschwerde wurde das Untersuchungsverfahren des
Polizeiarztes dem Ministerium für Inneres und Kommunales NRW (MIK)
zur Prüfung vorgelegt. Bis zur abschließenden Klärung durch das MIK
und bei unveränderter Erkenntnislage besteht für Polizeipräsidentin
Dr. Katharina Giere derzeit keine Veranlassung von der bisherigen
Praxis abzuweichen.




Rückfragen bitte an:

Polizeipräsidium Bielefeld
Kurt-Schumacher-Str. 46

33615 Bielefeld

Leitungsstab Pressestelle
Telefon: 0521/545-3020, -3022, -3023




Fax: 0521/545-3025
E-Mail: pressestelle(at)polizei-bielefeld.de


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Datum: 16.12.2013 - 17:00 Uhr
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