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Neue Entschädigungsverordnung für Feuerwehren/

Innenminister Caffier: Anerkennung für gestiegene Anforderungen zum Wohle des Brandschutzes

ID: 998074

(ots) - Innenminister Lorenz Caffier hat heute im
Kabinett die neue Feuerwehrentschädigungsverordnung vorgestellt. Die
Verordnung tritt am 01.01.2014 in Kraft und regelt die Aufwands- und
Verdienstausfallentschädigung für die ehrenamtlich Tätigen der
Freiwilligen Feuerwehren und der Pflichtfeuerwehren in
Mecklenburg-Vorpommern.

"Mit der Verordnung setzen wir einen weiteren Punkt des
Strategiepapiers zur künftigen Sicherstellung des Brandschutzes um.
Die personelle Situation der Freiwilligen Feuerwehren und die damit
verbundene Sicherung sowie der Fortbestand eines überwiegend
ehrenamtlich getragenen Systems der Brandbekämpfung, des vorbeugenden
Brandschutzes und der technischen Hilfeleistung gestalten sich
zunehmend schwieriger", stellt Innenminister Caffier fest. "Wir
wollen, dass die gestiegenen Anforderungen und der damit verbundene
erhöhte Zeitaufwand für unsere Ehrenamtler, aber auch das
ehrenamtliche Engagement in unseren Gemeinden und Ämtern insgesamt
als Eckpfeiler unseres Gemeinwesens angemessen berücksichtigt
werden," betonte Innenminister Caffier.

Die neue Verordnung über die Aufwands- und
Verdienstausfallentschädigung für die ehrenamtlich Tätigen der
Freiwilligen Feuerwehren und Pflichtfeuerwehren in
Mecklenburg-Vorpommern wird die besondere Verantwortung von
Funktionsinhabern, die ihre Tätigkeit im Ehrenbeamtenverhältnis
ausüben, durch Anpassung der seit 2002 geltenden
Entschädigungsverordnung würdigen sowie im Sinne der Deregulierung
mit der im Jahr 200o in Kraft getretenen
Feuerwehrverdienstausfallentschädigungsverordnung zusammengefasst
werden.

"Die Aufwandsentschädigungen wurden moderat angehoben, begrenzt
durch Höchstsätze. Ob und inwieweit dieser Rahmen im Einzelfall
tatsächlich ausgeschöpft wird, müssen die kommunalen Gremien in ihren




Satzungen auch weiterhin selbst regeln", erklärt Innenminister Lorenz
Caffier.

Die möglichen Höchstsätze für Kreiswehrführerinnen und
Kreiswehrführer betragen nun 700 Euro.(bisher 472,49 Euro)

Stadtwehrführer können bis zu 270 Euro erhalten. (bisher 204,52
Euro) Der Entschädigungssatz für Amtswehrführer wurde auf 220 Euro
erhöht (bisher 153,39 Euro).

Weitere Höchstsätze für Aufwandsentschädigungen:

Gemeindewehrführerinnen und Gemeindewehrführer in amtsfreien
Gemeinden 200 Euro.(bisher 127,82Euro)

Gemeindewehrführerinnen und Gemeindewehrführer in amtsangehörigen
Gemeinden 170 Euro.(bisher 127,82 Euro)

Ortswehrführerin und Ortswehrführer in kreisfreien und großen
kreisangehörigen Städten 170 Euro.(bisher 127,82 Euro)

Ortswehrführerin und Ortswehrführer in amtsfreien und
amtsangehörigen Städten 140 Euro.(bisher 102,26 Euro)




Rückfragen bitte an:

Ministerium für Inneres und Sport Mecklenburg-Vorpommern
Pressestelle
Michael Teich
Telefon: 0385/588-2008
E-Mail: michael.teich(at)im.mv-regierung.de
http://www.regierung-mv.de


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Datum: 17.12.2013 - 12:03 Uhr
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