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Städte und Gemeinden in NRW erhalten 2014 Rekordsumme vom Land

ID: 998694

(ots) - Städte und Gemeinden in NRW erhalten im
kommenden Jahr die Rekordsumme von rund 9,4 Milliarden Euro aus dem
Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG)2014. Der Betrag steigt gegenüber
2013 um 9,3 Prozent (808 Millionen Euro). Der nordrhein-westfälische
Landtag verabschiedete heute (18.12.) das GFG 2014. "Die Sanierung
der Kommunalfinanzen ist eines unserer wichtigsten Anliegen. Wir
bleiben verlässlicher Partner aller Städte und Gemeinden in NRW",
erklärte Kommunalminister Ralf Jäger heute in Düsseldorf.

Grund für den Anstieg der Zuweisungen ist die gute
Steuerentwicklung im aktuellen Jahr. "Die außerordentliche Höhe
dieser Masse ist auch das Verdienst der Bürgerinnen und Bürger sowie
der Unternehmer in Nordrhein-Westfalen. Wir verteilen das Geld für
unsere Kommunen gerecht", betonte Jäger. Zusätzlich werden die
Kommunen seit 2010 nicht mehr zur Konsolidierung des Landeshaushalts
herangezogen und wieder am Aufkommen des Landes an der
Grunderwerbsteuer beteiligt.

Mit dem GFG 2014 werden die Parameter für den kommunalen
Finanzausgleich an aktuelle Daten angepasst. So werden etwa die
Einwohnerzahlen aus den fortgeschriebenen Daten der aktuellen
Volkszählung Zensus 2011 berücksichtigt. Die Grunddatenaktualisierung
wirkt sich außerdem auf die Gewichtung der Ansätze des GFG und somit
auch auf den Soziallastenansatz aus. Mit dieser Fortschreibung werden
die Belastungen der Kommunen im sozialen Bereich berücksichtigt. Die
notwendigen Veränderungen werden in zwei Schritten 2014 und 2015
vorgenommen, um teilweise erhebliche Umverteilungswirkungen
abzumildern. Damit wendet die Landesregierung das gleiche Prinzip der
Jahre 2011 und 2012 an. Auch damals wurde der Soziallastenansatz
schrittweise angepasst.

Außerdem werden die Städte und Gemeinden in NRW durch das neu
geregelte Einheitslastenabrechnungsgesetz (ELAG) in diesem Jahr um




rund 275 Millionen Euro entlastet. 2014 erhalten sie voraussichtlich
rund 145 Millionen Euro zusätzlich vom Land. Auch in den Folgejahren
werden bis zu 155 Millionen Euro jährlich erstattet. "Die Kommunen
sind Partner auf Augenhöhe. Das Gesetz ermöglicht eine gerechte
Abrechnung der Einheitslasten und gibt den Kommunen die nötige
Planungssicherheit", meinte der Minister. "Unser Ziel ist es, die
Einheitslasten fair und zukunftsfest zwischen Land und Kommunen zu
verteilen." Der Landtag hatte im November das entsprechende Gesetz
verabschiedet.

Weitere Informationen zum Kommunalen Finanzausgleich und dem ELAG
sind im Internet abrufbar unter: http://www.mik.nrw.de/




Rückfragen bitte an:

Ministerium für Inneres und Kommunales
Pressestelle Ministerium für Inneres und Kommunales
Telefon: 0211/871-2300
Fax: 0211/871-2500
E-Mail: pressestelle(at)im.nrw.de
http://www.im.nrw.de


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Datum: 18.12.2013 - 14:25 Uhr
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Ansprechpartner: Innenministerium NRW
Stadt:

Düsseldorf



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