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Innenminister Lorenz Caffier verfügt Winterabschiebestop für ausreisepflichtige Asylbewerber aus den Balkanstaaten

ID: 999118

(ots) - Der Minister für Inneres und Sport
Mecklenburg-Vorpommern Lorenz Caffier hat aus humanitären Gründen
angeordnet, die Rückführung von ausreisepflichtigen Asylbewerbern aus
den Balkanstaaten für sechs Monate auf der Grundlage des § 60a Abs. 2
Satz 3 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) auszusetzen.

"Es kann nicht zweifelsfrei beurteilt werden, wie die Situation
für zurückkehrende Asylbewerber in der Winterzeit sein wird und es
kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Rückführung in die
Balkanstaaten zu besonderen humanitären Härten führen kann. Daher
habe ich die Abschiebung für die Wintermonate ausgesetzt", so
Minister Caffier.

Die Regelung tritt ab dem 23. Dezember 2013 in Kraft und gilt bis
zum 31. März 2014 für die Rückführung ausreisepflichtiger
Staatsangehöriger aus den Balkanstatten, wie Albanien,
Bosnien-Herzegowina, Kosovo, Mazedonien, Montenegro und Serbien. Die
Aussetzung soll insbesondere für besonders schutzbedürftige Personen
bzw. Personengruppen der angeführten Staaten erfolgen. Hierzu zählen
Familien oder Alleinerziehende mit minderjährigen Kindern, allein
reisende Frauen, Personen über 65 Jahre, Kranke, schwangere und
pflegebedürftige Personen.

In Mecklenburg-Vorpommern halten sich insgesamt 1.213 asylsuchende
Personen aus den Balkanstaaten (Stand 30.11.2013) auf, von denen 214
ausreisepflichtig sind.

"Insbesondere aus den genannten Ländern sind im vergangenen Jahr
viele Asylbewerber gekommen", sagt Innenminister Lorenz Caffier. "An
dieser Stelle möchte ich nochmal darauf hinweisen, dass ein Mensch,
der in der Bundesrepublik Deutschland Asyl beantragt, ein Verfahren
durchläuft, das von rechtsstaatlichen Prinzipien geprägt ist. Vor
Rückführungen, egal in welches Herkunftsland, wird zunächst ein in
der Hoheit des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge liegendes




Asylverfahren durchgeführt. Die von der Regelung erfassten Personen
bleiben weiterhin ausreisepflichtig", betont Innenminister Caffier.

Für die Unterbringung von Flüchtlingen und Asylbewerbern während
des Verfahrens sind die Landkreise und kreisfreien Städte zuständig.
Dieser Aufgabe stellen sie sich mit großem Engagement.

Innenminister Lorenz Caffier: "Dafür zolle ich den Kommunen meinen
Respekt. Auch in unserem Bundesland wird die Unterbringung von
Asylbewerbern in den Landkreisen und kreisfreien Städten aufgrund der
hohen Zugangszahlen zunehmend schwieriger. Schon jetzt kommen
monatlich ca. 260 Asylbewerber in die Erstaufnahmeeinrichtung unseres
Landes, die dann auf die Kommunen verteilt werden. Nicht immer fällt
es unseren Gemeinden leicht, die notwendigen Unterkünfte
bereitzustellen und es ist auch nicht immer einfach, in der
Bevölkerung für die nötige Akzeptanz zu werben. Umso höher ist das
Engagement der Kommunalpolitik vor Ort zu würdigen."

Seit Jahresbeginn 2013 bis zum 30. November 2013 kamen insgesamt
2.093 Asylbewerber nach M-V (Vergleichszeitraum 2012: 1.138
Asylbewerber). Hauptherkunftsländer waren vorrangig die Russische
Föderation, Serbien, Ghana, Afghanistan und Syrien.

Die Innenminister der Länder haben sich auf ihrer diesjährigen
Herbstkonferenz darauf geeinigt, über das bereits festgelegte
Kontingent von 5.000 syrischen Flüchtlingen hinaus, weitere 5.000
Personen aus Syrien aufzunehmen.

Das Aufnahmeverfahren erfolgt über das Bundesamt für Migration und
Flüchtlingsangelegenheiten unter Mitwirkung des UNHCR und Caritas
Libanon. Die aufzunehmenden Personen müssen sich bei den zuletzt
genannten Organisationen für eine Aufnahme registrieren lassen und
erhalten dann ein zweijähriges Visum für die Bundesrepublik
Deutschland. Mecklenburg-Vorpommern wird nach dem Verteilerschlüssel
des Bundes voraussichtlich 212 Personen aufnehmen. Die syrischen
Flüchtlinge werden bei uns dezentral in Wohnungen der Landkreise und
kreisfreien Städte untergebracht. Das Land erstattet den Kommunen
sämtliche Kosten für die Aufnahme und Unterbringung der Asylbewerber
und ehemaligen Asylbewerber mit Duldung.

Darüber hinaus hat Innenminister Lorenz Caffier im September
dieses Jahres eine Aufnahmeanordnung für das Land
Mecklenburg-Vorpommern erlassen, wonach es nahen Familienangehörigen
bereits in Deutschland lebender Syrer möglich ist, ebenfalls in die
Bundesrepublik einzureisen. Sofern sich die in Deutschland lebenden
Syrier zur Zahlung des Unterhalts ihrer Familienangehörigen
verpflichten.

"Diese Aufnahmeaktionen des Bundes und der Länder sind im Vorgriff
auf eine gesamteuropäische Hilfsmaßnahme zur Bekämpfung der
Flüchtlingskrise in Syrien und dessen Anrainerstaaten erfolgt. Wir
sind hier also im europäischen Rahmen in Vorleistung gegangen. Das
war auch richtig, um ein Vorbild für unsere europäischen Partner zu
geben", betont Innenminister Lorenz Caffier.

Zum Stichtag 30.11.2013 hielten sich insgesamt 3.514 Asylbewerber
im Verfahren und ehemalige Asylbewerber mit Duldung in M-V auf, davon
insgesamt 191 Asylbewerber im Verfahren aus Syrien.




Rückfragen bitte an:

Ministerium für Inneres und Sport Mecklenburg-Vorpommern
Pressestelle
Michael Teich
Telefon: 0385/588-2008
E-Mail: michael.teich(at)im.mv-regierung.de
http://www.regierung-mv.de

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Datum: 19.12.2013 - 13:05 Uhr
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