Hinweise für Slowakai
Landesspezifische Sicherheitshinweise
Kriminalität
Die Slowakische Republik ist ein sicheres Reiseland.
Kleinkriminalität in Form von Taschendiebstahl und Wageneinbruch kommt vor allem in den Touristenzentren (Bratislava, Hohe Tatra, Kurorte) häufig vor. Auch Diebstähle in Hotels sind nicht auszuschließen.
Reisende werden auch auf die erhöhte Diebstahlgefahr bei PKW-Reisen hingewiesen. Insbesondere neuere Fahrzeuge der Marken BMW, Mercedes, Audi und VW mit ausländischen Kennzeichen sind gefährdet, selbst wenn sie mit elektronischer Wegfahrsperre versehen sind.
Bei Tankstellen auf den großen Ausfallstraßen im Stadtgebiet Pressburg/Bratislava in Richtung Brünn/Prag, Wien, Budapest und Trnava/Zilina, wurden in der Vergangenheit gelegentlich PKW unbemerkt beschädigt (z.B. Reifen angeschlitzt), so dass sie nach kurzer Zeit am Straßenrand liegen blieben. Dann boten die Diebe ihre Hilfe an und nutzten die Notsituation, um Wertsachen aus dem unverschlossenen Auto zu stehlen. Gelegentlich brachten die Diebe den Fahrer auch zum Halten, indem sie mittels Handzeichen signalisierten, mit dem Auto stimme etwas nicht. In diesen Abschnitten ist daher erhöhte Wachsamkeit angeraten.
In letzter Zeit gaben sich, insbesondere im Raum Bratislava, Privatpersonen als Polizisten aus (schwarzer Overall mit der gelben Aufschrift „POLICIA“) und hielten Fahrzeuge an – angeblich im Rahmen einer Verkehrs- oder Zollkontrolle. Je nach Situation wurden dann Wertsachen oder sogar das Auto entwendet.
Medizinische Hinweise
Im ganzen Land unter 500m (besonders um Pressburg und Komarno) kann es von April bis Oktober zur Übertragung der Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) durch Zeckenbisse kommen. Rechtzeitig vor Einreise sollte deshalb mit einem Reise-/Tropenmediziner wegen einer Impfung Kontakt aufgenommen werden.
Empfehlenswert ist grundsätzlich eine Impfung gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über 4 Wochen oder bei besonderer Exposition auch gegen Heaptitis B und Tollwut.
Es empfiehlt sich der Abschluss einer privaten Auslandsreisekrankenversicherung, die auch einen medizinisch notwendigen Rücktransport deckt.
Gesetzlich Versicherten wird empfohlen, sich vor Abreise in die Slowakei die European Health Insurance Card (EHIC) (ersatzweise: E-111-SI-Formular) bei ihrer Krankenkasse zu besorgen. Diese ist dem slowakischen Krankenversicherungsträger im Krankheitsfalle zuerst vorzulegen und dann dem behandelnden Arzt oder Krankenhaus auszuhändigen. Ansonsten sind Inanspruchnahme ärztlicher Leistungen und Krankenhausrechnungen direkt in bar zu bezahlen.
Privat Versicherte bezahlen ihre medizinischen Leistungen selbständig und rechnen dies hinterher mit ihrer Versicherung ab. Dabei empfiehlt es sich jedoch, wo immer möglich, vorher den Kostenrahmen in etwa abzuklären.
Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.
Die Angaben sind:
- zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
- auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
- immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
- trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.
Haftungsausschluss
Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Diese kann Ihnen vom Auswärtigen Amt nicht abgenommen werden. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird im Zweifelsfall empfohlen.
Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen in Rechnung gestellt werden. Dies sieht das Konsulargesetz vor.
Auswärtiges Amt
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Fax: (03018) 1751000
Publiziert am: Freitag, 11. September 2009 (3486 mal gelesen)
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