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Medizinische Hinweise für Ukraine

 

Impfschutz

Bei Einreise in die Ukraine sollte ein gültiger Impfschutz gegen Diphtherie, Tetanus und Polio vorliegen. Auffrischungsimpfungen sind alle zehn Jahre empfohlen. Darüber hinaus empfiehlt sich auch ein Impfschutz gegen Hepatitis A. Bei Langzeitaufenthalt bzw. Reisen unter einfachen hygienischen Bedingungen könnten auch Impfungen gegen Typhus, Hepatitis B  sowie ggf.. auch gegen Frühjahr-Sommer-Meningo-Encephalitis (FSME) (Zeckenübertragung) vorgenommen werden. In den Sommermonaten, insbesondere in den südlichen Bereichen der Ukraine kann Cholera gelegentlich vorkommen. Hier sollten nahrungsmittelhygienische Maßnahmen strikt eingehalten werden. Es besteht ebenfalls das Risiko von Darminfektionen.

Aviäre Influenza

Auch in der Ukraine ist die KLASSISCHE GEFLÜGELPEST (hochpathogene Form der AVIÄREN INFLUENZA, VOGELGRIPPE) aufgetreten.

Bitte beachten Sie auch die vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz veröffentlichte Information „Hinweise an Reisende zur Vogelgrippe“ unter www.bmelv.de

Weitere Informationen des Auswärtigen Amts zum Thema „Vogelgrippe“ finden Sie unter http://www.auswaertiges-amt.de/diplo/de/Laender/Gesundheitsdienst/Vogelgrippe.html

Infektionskrankheiten

Das Auswärtige Amt weist darauf hin, dass in der Ukraine in den letzten Jahren Tuberkuloseerkrankungen und HIV-Infektionen deutlich zugenommen haben. Nach jüngsten Informationen ist ca. 1,4 % der ukrainischen Bevölkerung mit HIV infiziert; an einigen Orten, wie etwa in Odessa, sollen 5 % der Bevölkerung – mithin einer von zwanzig Bewohnern - HIV infiziert sein. Die Ukraine weist europaweit eine der höchsten und am schnellsten wachsenden Raten an HIV-Infektionen auf.

Sonstige Hinweise

Die medizinische Versorgung entspricht nicht westeuropäischem Standard, eine Versicherung bei einer Flugrettungsgesellschaft ist daher empfehlenswert.

Das Leitungswasser ist als Trinkwasser nicht überall genießbar. Mineralwasser mit und ohne Kohlensäure auch aus einheimischer Produktion ist überall günstig zu erwerben. Andernfalls empfiehlt sich mindestens 15-minütiges Abkochen bzw. Filtern. Aufgrund der starken Leitungswasserchlorierung kann es bei empfindlicher Haut zu Irritationen kommen.

Nicht ganz auszuschließen ist, dass Waldpilze noch erhöhte radioaktive Belastung aufweisen. Daher sollte auf deren Verzehr weitgehend verzichtet werden.

Menschen, die sich langfristig in der Ukraine aufhalten wollen, sollten sich zur Sicherheit von einem erfahrenen Reisemediziner vor der Ausreise beraten lassen.

Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis.

Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.

Die Angaben sind:

  • zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
  • auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
  • immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
  • trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.

 

Haftungsausschluss

Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Diese kann Ihnen vom Auswärtigen Amt nicht abgenommen werden. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird im Zweifelsfall empfohlen.

Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen in Rechnung gestellt werden. Dies sieht das Konsulargesetz vor.

Auswärtiges Amt
Bürgerservice
Arbeitseinheit 040
D-11013 Berlin
Tel.: (03018) 172000
Fax: (03018) 1751000

Publiziert am: Freitag, 11. September 2009 (3297 mal gelesen)
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