Unbefugte Ingebrauchnahme eines Fahrzeuges, Trunkenheit im Verkehr, Fahren ohne Fahrerlaubnis
In der Nacht vom 27. auf den 28.09.14 wurde der
Polizei ein Pkw-Diebstahl in Wittingen gemeldet. Noch während die
eingesetzten Polizeibeamten bei dem Autobesitzer die Anzeige
aufnahmen, fuhr der mutmaßlich entwendete Pkw auf der Bahnhofstraße
an ihnen vorbei. Als der Fahrer des Pkw die Polizeibeamten erkannte,
versuchte er, sich zunächst mit dem Fahrzeug und anschließend
fußläufig einer Kontrolle zu entziehen. Nach kurzer Verfolgung konnte
er dann jedoch in der Wittinger Innenstadt gestellt werden. Wie sich
dann herausstellte, hatte der rechtmäßige Fahrzeugbesitzer den Audi
kurzzeitig abgestellt und dabei den Zündschlüssel stecken lassen. Der
21-jährige Täter aus der Samtgemeinde Hankensbüttel nutzte daraufhin
die Gunst der Stunde und fuhr mit dem Pkw davon. Dann plagte ihn wohl
doch das schlechtes Gewissen und er entschloss sich, den Pkw wieder
zurückzubringen. Nun war aber schon die Polizei vor Ort. Neben der
unbefugten Ingebrauchnahme des Audi hatte der 21-jährige offenbar
noch weitere Gründe für seine Flucht vor der Polizei. Er ist nämlich
nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis und stand zum Zeitpunkt seiner
Fahrt auch noch unter Alkoholeinfluß. Der Atemalkoholtest ergab einen
Wert von 1,14 o/oo. Eine Blutprobe wurde entnommen und ein
Strafverfahren eingeleitet.
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