Tatzeit: 21.11.2014, 23:00 Uhr Tatort: 
Hamburg-Barmbek-Nord, Bossardstraße

   Beamte des Polizeikommissariates 36 haben einen 44-jährigen 
Deutschen wegen des Verdachts der schweren Brandstiftung vorläufig 
festgenommen. Das LKA 45, Fachkommissariat für Branddelikte, hat die 
Ermittlungen üb ...

23.11.2014

141123-3. Verdacht der schweren Brandstiftung - Tatverdächtiger in Haft


Tatzeit: 21.11.2014, 23:00 Uhr Tatort:
Hamburg-Barmbek-Nord, Bossardstraße

Beamte des Polizeikommissariates 36 haben einen 44-jährigen
Deutschen wegen des Verdachts der schweren Brandstiftung vorläufig
festgenommen. Das LKA 45, Fachkommissariat für Branddelikte, hat die
Ermittlungen übernommen.

Nach den bisherigen Erkenntnissen suchte der Tatverdächtige am
Freitagabend die ehemals gemeinsame Wohnung, die er mit seiner
Lebensgefährtin (38) und zwei Kindern bewohnt hatte, auf. Ein Zeuge
stellte wenig später ein Feuer in der Wohnung der 38-Jährigen fest
und sah anschließend den Tatverdächtigen, wie er mit einem Kanister
in der Hand das Haus verließ. Der Zeuge verständigte umgehend die
Rettungskräfte. Bei deren Eintreffen brannte die Wohnung bereits in
voller Ausdehnung. Die 38-Jährige und ihre Kinder befanden sich zur
Tatzeit nicht in der Wohnung. Weitere Bewohner des Mehrfamilienhauses
konnten sich in Sicherheit bringen und blieben unverletzt. Nachdem
die Feuerwehr die Wohnung gelöscht hatte, konnten die Mitbewohner in
ihre Wohnungen zurück.

Der 44-jährige Tatverdächtige wurde von Polizeibeamten in
unmittelbarer Nähe an seinem Fahrzeug angetroffen und vorläufig
festgenommen. Er räumte die Tat ein. In seinem Fahrzeug befanden sich
Gegenstände aus der Wohnung sowie ein Kanister. Die Beamten stellten
Fahrzeug, Gegenstände und Kanister sicher. Der Tatverdächtige wurde
dem PK 36 zugeführt.

Brandermittler des LKA 45 übernahmen die Ermittlungen. Sie
stellten fest, dass im Wohnzimmer des Brandortes vorsätzlich und
unter Verwendung von Brandbeschleuniger ein Feuer gelegt worden war.
Zwischen den Beteiligten soll es seit längerer Zeit
Beziehungsstreitigkeiten gegeben, der Tatverdächtige bereits länger
nicht mehr in der gemeinsamen Wohnung gelebt haben. Der zur Tatzeit


unter Alkoholeinfluss stehende Beschuldigte wurde nach seiner
erkennungsdienstlichen Behandlung einem Haftrichter zugeführt, der
Haftbefehl erließ.

Sy.




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