Gifhorn, Schlossplatz 1 06.03.2015, 18.00 Uhr bis 
09.03.2015, 06.30 Uhr

   Bislang unbekannte Täter brachen am vergangenen Wochenende in das 
Kreishaus 2 des Landkreises Gifhorn ein. Nach ersten Erkenntnissen 
erbeuteten sie jedoch nichts.

   Zwischen Freitagabend, 18 Uhr, und Montagmorgen, 06. ...

09.03.2015

Einbruch ins Kreishaus 2


Gifhorn, Schlossplatz 1 06.03.2015, 18.00 Uhr bis
09.03.2015, 06.30 Uhr

Bislang unbekannte Täter brachen am vergangenen Wochenende in das
Kreishaus 2 des Landkreises Gifhorn ein. Nach ersten Erkenntnissen
erbeuteten sie jedoch nichts.

Zwischen Freitagabend, 18 Uhr, und Montagmorgen, 06.30 Uhr,
hebelten die Einbrecher eine Notausgangstür des Kreishauses auf und
gelangten auf diesem Weg ins Gebäude. Dort traten sie zwei hölzerne
Bürotüren ein.

Aus einem Büroraum beförderten die Täter einen sehr schweren, 2
Meter X 1,20 Meter X 70 Zentimeter großen Stahlschrank, vermutlich
mit großer körperlicher Anstrengung über eine Strecke von annähernd
30 Metern zur aufgebrochenen Notausgangstür. Dort ließen sie den
Tresor zurück, weil er offensichtlich nicht durch die Tür passte.

Um sachdienliche Hinweise zu den glücklosen Einbrechern bittet die
Polizei in Gifhorn, Telefon 05371/9800.




Rückfragen bitte an:

Polizeiinspektion Gifhorn
Presse-/Öffentlichkeitsarbeit
Thomas Reuter
Telefon: + 49 (0)5371 / 980-104
Fax: + 49 (0)5371 / 980-130
E-Mail: pressestelle@pi-gf.polizei.niedersachsen.de




Firma: Polizeiinspektion Gifhorn

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: POL-GF
Stadt: Gifhorn


Diese PresseMitteilung wurde veröffentlicht von ProSOS


Die URL für diese PresseMitteilung ist:
/1219381.html


Die PresseMitteilung stellt eine Meinungsäußerung des Erfassers dar. Der Erfasser hat versichert, dass die eingestellte PresseMitteilung der Wahrheit entspricht, dass sie frei von Rechten Dritter ist und zur Veröffentlichung bereitsteht. firmenpresse.de macht sich die Inhalte der PresseMitteilungen nicht zu eigen. Die Haftung für eventuelle Folgen (z.B. Abmahnungen, Schadenersatzforderungen etc.) übernimmt der Eintrager und nicht firmenpresse.de