Korrektur zur gemeinsamen Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Mannheim und der Bundespolizeiinspektion Karlsruhe:
Gefährlicher Eingriff in den Bahnverkehr in drei Fällen aufgeklärt
Der letzte Satz der gestern gesteuerten
Pressemitteilung ist ein Druckversehen und als gegenstandslos
anzusehen.
Die Ermittlungen gegen die drei Personen wegen gefährlichen
Eingriffs in den Bahnverkehr dauern an. Der Ausgang des Verfahrens
ist noch nicht bekannt.
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