Am 01.10.2015 gegen 17:15 Uhr, wurden die Beamten der 
Bundespolizei im Hauptbahnhof Dresden, mit einer nicht alltäglichen 
Situation konfrontiert. Durch das Zugpersonal des Einreisezuges EC 
172, verkehrend von Budapest nach Dresden, wurden die 
Bundespolizisten darüber informiert, dass ein  ...

02.10.2015

Ninja im Zug



Am 01.10.2015 gegen 17:15 Uhr, wurden die Beamten der
Bundespolizei im Hauptbahnhof Dresden, mit einer nicht alltäglichen
Situation konfrontiert. Durch das Zugpersonal des Einreisezuges EC
172, verkehrend von Budapest nach Dresden, wurden die
Bundespolizisten darüber informiert, dass ein Fahrgast aufgrund
seines äußerlichen Erscheinungsbildes von der Weiterfahrt
ausgeschlossen wird. Als die Bundespolizisten den Fahrgast auf dem
Bahnsteig in Empfang nahmen, standen sie einem "waschechten" Ninja
gegenüber. Als Grund für den Fahrtausschluss, nannte das Zugpersonal
die Ängste von Reisenden, die offensichtlich nach den Geschehnissen
in dem französischen Hochgeschwindigkeitszug THALYS verunsichert
waren, ob des Aussehens der Person. Bei dem Ninjafahrgast handelt es
sich um einen 34-jährigen Australier, dieser war von der Kapuze bis
zu den Schuhen komplett in schwarz gekleidet und hatte zwei
vermeintliche Ninjaschwerter, gekreuzt in Transporthüllen auf dem
Rücken getragen. In dieser Aufmachung und der vermutlichen Absicht
möglichst großes Aufsehen zu erzeugen, lief der Ninja mehrfach durch
den Zug. Die angeforderten Bundespolizisten konnten keinen
waffenrechtlichen Verstoß des Australiers feststellen, da es sich bei
näherer Betrachtung der vermeintlichen Ninjaschwerter um zwei
Regenschirme handelte. Auf Fragen der Bundespolizisten zu seinen
Beweggründen einer solchen Inszenierung, entgegnete der Ninjakämpfer,
dass er Teil eines großen Spieles mit dem Namen "Wahrheit oder
Pflicht" sei. Dabei bekommen die einzelnen Spieler Aufgaben erteilt,
die erfüllt werden müssen. So habe er vorher ein Auto nach Budapest
gefahren und dort die neue Aufgabe erhalten, als Ninja in seinen
deutschen Wohnort zuzukehren um anschließend auf einem gleichnamigen
Motorrad durch seine Heimatstadt zu fahren. Dies stieß bei den


Bundespolizisten auf Verwunderung, aber strafrechtliche Normen wurden
durch den Ninja nicht verletzt. Der "Ninja" wurde gebeten in Zukunft
bei seiner Kleiderwahl weniger martialisch zu erscheinen. Dies
sicherte der Ninja zu.




Rückfragen bitte an:

Bundespolizeiinspektion Dresden
Holger Uhlitzsch / Patrick Seiler
Telefon: +49 (0)351 - 81502 -2020
E-Mail: bpoli.dresden.oea@polizei.bund.de
http://www.bundespolizei.de




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