Trägt Ihr Fahrzeug auch schon 
Winterschuhe? Seit kurzem hat der Winter deutlich Einzug gehalten und
während wir uns wintertauglich kleiden, frage ich Sie, wie sieht es 
denn mit der Wintertauglichkeit Ihres Kraftfahrzeuges aus? * 
Allgemein wird empfohlen, von O(ktober) bis O(stern) mit 
Winterb ...

27.11.2015

Winterreifenpflicht/
Tipps des Verkehrssicherheitsberaters der Polizei Gifhorn


Trägt Ihr Fahrzeug auch schon
Winterschuhe? Seit kurzem hat der Winter deutlich Einzug gehalten und
während wir uns wintertauglich kleiden, frage ich Sie, wie sieht es
denn mit der Wintertauglichkeit Ihres Kraftfahrzeuges aus? *
Allgemein wird empfohlen, von O(ktober) bis O(stern) mit
Winterbereifung zu fahren * Bereits ab unter +7 Grad Celsius haben
Winterreifen einen besseren Grip als Sommerreifen * Die
Mindestprofiltiefe von Winterreifen sollte das doppelt der
gesetzlichen Mindestprofiltiefe, nämlich 3,2 mm nicht unterschreiten
Bei offenkundig winterlichen Witterungsverhältnissen (wie sie derzeit
bestehen) besteht Winterreifenpflicht (sie ist nicht absolut, sondern
relativ zu verstehen). Ausnahme: Sie fahren M&S Ganzjahresreifen
Sollten Sie bei winterlichen Verhältnissen und mit Sommerreifen einen
Verkehrsunfall verursachen, müssen Sie mit Regressansprüchen Ihrer
Versicherung rechnen. Rechtsfolgen (bei nicht angepasster Bereifung):
Bußgeld Punkte

- Fahren mit Sommerreifen bei winterl. Verhältnissen 60EUR 1
- Verursachen eines Verkehrsunfalles 120EUR 1

Achtung: Bei Behinderung oder Gefährdung des Straßenverkehrs durch
Fahren mit Sommerreifen müssen Sie (aus Gefahren abwehrenden Gründen)
mit der sofortigen Untersagung der Weiterfahrt durch die Polizei
rechnen. Kommen Sie und Ihr Fahrzeug gut durch den Winter. Ihr
Verkehrssicherheitsberater Hans-Heinrich Kubsch Polizeihauptkommissar




Rückfragen bitte an:

Polizeiinspektion Gifhorn
Presse-/Öffentlichkeitsarbeit
Thomas Reuter
Telefon: + 49 (0)5371 / 980-104
Fax: + 49 (0)5371 / 980-130
E-Mail: pressestelle@pi-gf.polizei.niedersachsen.de




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