Ein 28-jähriger Deutscher wurde
durch das Amtsgericht Leipzig per Haftbefehl wegen Diebstahls
gesucht. Da der Mann postalisch nicht mehr erreichbar war, nahm die
Bundespolizei Dresden die Ermittlungen auf.
Diese ergaben, dass sich der 28-jährige an häufig wechselnden
Orten aufhielt. Am gestrigen Tag, wurde der Mann letztendlich bei
einer Bekannten im Kreis Meißen festgestellt. Dem Deutschen wurde der
Haftbefehl eröffnet. Er hatte die Möglichkeit eine 20-tägige
Haftstrafe anzutreten oder diese bei sofortiger Zahlung der
Geldstrafe in Höhe von 273,50 EUR abzuwenden.
Offenbar rechnete der junge Mann bereits mit dem "Besuch" der
Bundespolizei, denn er hatte die geforderte Summe passend bei sich
und entging somit der Gefängnisstrafe.
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