Arbeitgeber bezahlt Geldstrafe - Angestellter bleibt auf freiem Fuß
Bereits am Freitag wurde bei der Kontrolle des
internationalen Reisezuges EC 174, von Prag nach Dresden verkehrend,
ein 33-jähriger Mann aus Tschechien durch Bundespolizisten verhaftet.
Dieser hatte im Jahr 2014 gegen das Betäubungsmittelgesetz
verstoßen, woraufhin ihn die Staatsanwaltschaft Hof mittels eines
Vollstreckungshaftbefehls gesucht hatte.
Bei einem Haftbefehl zur Strafvollstreckung besteht die
Möglichkeit die Haftstrafe durch Zahlung einer gerichtlich
festgelegten Geldstrafe abzuwenden. Im konkreten Fall bestand die
Möglichkeit einer 20-tägigen Gefängnisstrafe durch Zahlung von
1.085,15 EUR zu entgehen.
Er selbst war vor Ort nicht in der Lage die geforderte Summe
aufzubringen. Glück für den 33-Jährigen war, dass sein telefonisch
unterrichteter Arbeitgeber die geforderte Geldstrafe beglich und er
somit die Wache der Bundespolizei im Hauptbahnhof Dresden als freier
Mann verlassen konnte.
Diese PresseMitteilung wurde veröffentlicht von ProSOS
Die URL für diese PresseMitteilung ist: /1359012.html
Die PresseMitteilung stellt eine Meinungsäußerung des Erfassers dar. Der Erfasser hat versichert, dass die eingestellte PresseMitteilung der Wahrheit entspricht, dass sie frei von Rechten Dritter ist und zur Veröffentlichung bereitsteht. firmenpresse.de macht sich die Inhalte der PresseMitteilungen nicht zu eigen. Die Haftung für eventuelle Folgen (z.B. Abmahnungen, Schadenersatzforderungen etc.) übernimmt der Eintrager und nicht firmenpresse.de