Am Sonntagmorgen gegen 06:40 Uhr wurde die Leitstelle der 
Berufsfeuerwehr Mülheim an der Ruhr von der Polizei zu einem 
Verkehrsunfall zur Mellinghofer Straße in Höhe der Autobahnbrücke A40
gerufen. Aus bisher noch ungeklärter Ursache kam ein 
Personenkraftwagen von der Fahrbahn ab und la ...

13.12.2015

Glüch im Unglück!
Personenkraftwagen landet im Straßenbahngleisbett



Am Sonntagmorgen gegen 06:40 Uhr wurde die Leitstelle der
Berufsfeuerwehr Mülheim an der Ruhr von der Polizei zu einem
Verkehrsunfall zur Mellinghofer Straße in Höhe der Autobahnbrücke A40
gerufen. Aus bisher noch ungeklärter Ursache kam ein
Personenkraftwagen von der Fahrbahn ab und landete cirka 40 Meter von
der Fahrbahnkante entfernt im Gleisbett der Straßenbahn. Die vier
Insassen kamen mit dem Schrecken davon und waren unverletzt. Während
der fast zweistündigen aufwendigen Bergung des Personenkraftwagens
musste die Berufsfeuerwehr mit Hilfe von Hebekissen und
Unterlegklötzen das Fahrzeug anheben. Mittels Holzbohlen wurde eine
Fahrspur ins Schotterbett gelegt. Anschließend wurde der PKW mit der
Seilwinde eines Feuerwehrfahrzeuges vorsichtig aus dem Gleisbett
gezogen. Der Schienenverkehr der Mülheimer Verkehrsgesellschaft wurde
nicht beeinträchtigt. Der Fahrbetrieb konnte planmäßig beginnen.




Rückfragen bitte an:

Feuerwehr Mülheim an der Ruhr
Telefon: 0208-455 92
E-Mail: feuerwehr-leitstelle@muelheim-ruhr.de
http://www.feuerwehr-muelheim.de




Firma: Feuerwehr M

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: FW-MH
Stadt: Mülheim an der Ruhr


Diese PresseMitteilung wurde veröffentlicht von ProSOS


Die URL für diese PresseMitteilung ist:
/1362783.html


Die PresseMitteilung stellt eine Meinungsäußerung des Erfassers dar. Der Erfasser hat versichert, dass die eingestellte PresseMitteilung der Wahrheit entspricht, dass sie frei von Rechten Dritter ist und zur Veröffentlichung bereitsteht. firmenpresse.de macht sich die Inhalte der PresseMitteilungen nicht zu eigen. Die Haftung für eventuelle Folgen (z.B. Abmahnungen, Schadenersatzforderungen etc.) übernimmt der Eintrager und nicht firmenpresse.de