Um 09:00 Uhr des heutigen Tages verhafteten Bundespolizisten im 
grenzüberschreitenden internationalen Reisezug EC171 einen 
28-jährigen tschechischen Staatsangehörigen. Grundlage hierzu bildete
ein Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Hof.

   Demnach wurde der 28-Jährige wegen  ...

23.12.2015

Haftbefehl wegen Verstoß gegen das Waffengesetz



Um 09:00 Uhr des heutigen Tages verhafteten Bundespolizisten im
grenzüberschreitenden internationalen Reisezug EC171 einen
28-jährigen tschechischen Staatsangehörigen. Grundlage hierzu bildete
ein Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Hof.

Demnach wurde der 28-Jährige wegen Verstoß gegen das Waffengesetz
zu 20 Tagen Freiheitsstrafe verurteilt, wobei diese bei Zahlung von
1200,- EUR Geldstrafe abgewendet werden kann. Weiterhin waren noch
knapp 273,- EUR Verfahrenskosten zu begleichen.

Der Tscheche war nicht in der Lage, die geforderte Geldstrafe zu
begleichen. Er wurde der Justizvollzugsanstalt Dresden zugeführt.

Im Rahmen der polizeilichen Bearbeitung wurde bei dem jungen Mann
erneut ein Verstoß gegen das Waffengesetz festgestellt. Der
28-Jährige führte zum Feststellzeitpunkt ein Jagdmesser mit einer
Klingenlänge von über 13 cm mit sich. Das Führen eines solchen
Messers ist in Deutschland untersagt. Somit wurde das Jagdmesser
sichergestellt und erneut ein Verfahren wegen Verstoßes gegen das
Waffengesetz eingeleitet.




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Bundespolizeiinspektion Dresden
Holger Uhlitzsch / Patrick Seiler
Telefon: +49 (0)351 - 81502 -2020
E-Mail: bpoli.dresden.oea@polizei.bund.de
http://www.bundespolizei.de




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