Ein Autofahrer wurde gleich zweimal in kurzer Zeit angehalten und 
wegen Trunkenheit angezeigt.

   Am Freitag (15. Januar) geriet ein 60-jähriger Brühler um 14:40 
Uhr in Bergheim auf der Gutenbergstraße in eine Verkehrskontrolle des
Verkehrsdienstes. In seiner Atemluft stellten sie Atemalk ...

21.01.2016

Zweimal erwischt - Bergheim



Ein Autofahrer wurde gleich zweimal in kurzer Zeit angehalten und
wegen Trunkenheit angezeigt.

Am Freitag (15. Januar) geriet ein 60-jähriger Brühler um 14:40
Uhr in Bergheim auf der Gutenbergstraße in eine Verkehrskontrolle des
Verkehrsdienstes. In seiner Atemluft stellten sie Atemalkohol fest.
Das Atemalkoholtestgerät zeigte einen Wert von 0.66 Promille an. Ein
zweiter, gerichtsfester Atemalkoholtest wurde in einer Polizeiwache
durchgeführt und ihm die Weiterfahrt untersagt. Die Beamten fertigten
eine Verkehrsordnungswidrigkeitenanzeige.

Wenige Zeit später trafen dieselben Beamten um 16:00 Uhr auf der
Gutenbergstraße auf den 60-Jährigen. Er fuhr in seinem Pkw in
Richtung Siemensstraße. Nach erneutem Atemalkoholtest mit einem Wert
von 0,64 Promille folgte eine zweite Anzeige. Ihm drohen ein
empfindliches Bußgeld und ein mehrmonatiges Fahrverbot. (bm)




Landrat Rhein-Erft-Kreis
Abteilung Polizei
Leitungsstab/Sachgebiet 2
Polizeipressestelle
Telefon:    02233- 52 -  3305
Fax:        02233- 52 - 3309
Mail:       pressestelle.rhein-erft-kreis@polizei.nrw.de

 




Firma: Polizeipressestelle Rhein-Erft-Kreis

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: POL-REK
Stadt: Rhein-Erft-Kreis


Diese PresseMitteilung wurde veröffentlicht von ProSOS


Die URL für diese PresseMitteilung ist:
/1385051.html


Die PresseMitteilung stellt eine Meinungsäußerung des Erfassers dar. Der Erfasser hat versichert, dass die eingestellte PresseMitteilung der Wahrheit entspricht, dass sie frei von Rechten Dritter ist und zur Veröffentlichung bereitsteht. firmenpresse.de macht sich die Inhalte der PresseMitteilungen nicht zu eigen. Die Haftung für eventuelle Folgen (z.B. Abmahnungen, Schadenersatzforderungen etc.) übernimmt der Eintrager und nicht firmenpresse.de