Bundespolizei vollstreckt drei Haftbefehle

   Dresden. In den Morgenstunden des Samstages, des 30.01.2016, wurde
durch Bundespolizisten ein 48-jähriger Deutscher im Hauptbahnhof 
Dresden kontrolliert. Bei der Überprüfung seiner Personalien wurde 
bekannt, dass durch die Staatsanwaltschaft Dresd ...

02.02.2016

Bundespolizei vollstreckt drei Haftbefehle


Bundespolizei vollstreckt drei Haftbefehle

Dresden. In den Morgenstunden des Samstages, des 30.01.2016, wurde
durch Bundespolizisten ein 48-jähriger Deutscher im Hauptbahnhof
Dresden kontrolliert. Bei der Überprüfung seiner Personalien wurde
bekannt, dass durch die Staatsanwaltschaft Dresden gegen den Meißner
ein Haftbefehl wegen Trunkenheit im Verkehr bestand. Der Deutsche
wurde verhaftet und zur Verbüßung seiner sechsmonatigen
Freiheitsstrafe in die Justizvollzugsanstalt Dresden verbracht.

Weiterhin wurde in den späten Abendstunden des 30.01.2016 ein
weiterer Haftbefehl vollstreckt. Bei der Kontrolle eines 25-jährigen
pakistanischen Staatsangehörigen im Bahnhof Dresden-Neustadt wurde
bekannt, dass gegen diesen ein Haftbefehl wegen unerlaubter Einreise
und Aufenthalt in Deutschland bestand. Der Vollstreckungshaftbefehl
wurde durch die Staatsanwaltschaft Görlitz erlassen und sah die
Möglichkeit vor, bei Zahlung von 400,- EUR einer 40-tägigen
Haftstrafe zu entgehen. Nach einem Telefonat des Verhafteten, kam ein
Bekannter des Festgenommenen zur Bundespolizeiwache und zahlte die
geforderte Geldstrafe ein. Danach konnte der junge Mann seinen Weg
fortsetzen.

Am Nachmittag des 01.02.2016 wurde die Bundespolizei darüber
verständigt, dass ein Reisender im Zug von Kamenz nach Dresden so
tief und fest schlief, dass dieser nicht geweckt werden konnte. Den
Bundespolizisten gelang es schließlich den Mann zu wecken. Der Grund
für den "gerechten" Schlaf war offenbar der hohe Alkoholisierungsgrad
des 34-Jährigen. Bei der sich anschließenden Kontrolle des polnischen
Staatsangehörigen wurde bekannt, dass gegen ihn ein Haftbefehl der
Staatsanwaltschaft Ingolstadt wegen des Erschleichens von Leistungen
bestand. Der Mann hatte die Möglichkeit, bei sofortiger Zahlung von


273,50 EUR keine Haftstrafe antreten zu müssen. Er verfügte jedoch
über keine finanziellen Mittel und wurde deshalb in die
Justizvollzugsanstalt Dresden verbracht, wo er eine 20-tägige
Haftstrafe verbüßen muss.




Rückfragen bitte an:

Bundespolizeiinspektion Dresden
Patrick Seiler
Telefon: +49 (0)351 - 81502 -2021
E-Mail: bpoli.dresden.oea@polizei.bund.de
http://www.bundespolizei.de




Firma: Bundespolizeiinspektion Dresden

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: BPOLI DD
Stadt: Dresden


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