Im Rahmen einer sofort eingeleiteten Fahndung 
nach einem versuchten Taschendiebstahl, konnten Beamte der 
Bundespolizei Karlsruhe gestern Mittag eine 24-jährige Frau im 
Bereich der Schwarzwalstraße vorläufig festnehmen.

   Die Taschendiebin hatte zuvor versucht, eine Frau im Hauptbahnhof 
Kar ...

21.03.2016

Gleich doppeltes Pech für Taschendiebin


Im Rahmen einer sofort eingeleiteten Fahndung
nach einem versuchten Taschendiebstahl, konnten Beamte der
Bundespolizei Karlsruhe gestern Mittag eine 24-jährige Frau im
Bereich der Schwarzwalstraße vorläufig festnehmen.

Die Taschendiebin hatte zuvor versucht, eine Frau im Hauptbahnhof
Karlsruhe zu bestehlen. Da die Geschädigte dies jedoch bemerkte, lies
die Diebin von ihrem Vorhaben ab und flüchtete. Die verständigte
Bundespolizei konnte die Beschuldigte, anhand der
Personenbeschreibung der Geschädigten, stellen und vorläufig
festnehmen.

Die vorläufig festgenommene Frau führte keine Ausweisdokumente mit
sich. Ein Abgleich mit ihren Fingerabdrücken, ergab die Personalien,
der aus Bosnien-Herzegowina stammenden Frau. Diese ist bereits
mehrfach wegen Diebstahls in Erscheinung getreten.

Weiterhin bestand gegen sie ein Haftbefehl wegen Diebstahls. Das
Landgericht Köln verurteilte sie im April 2015 zu einer Geldstrafe
von 248 Euro, ersatzweise 31 Tagen Haft.

Gegen die Frau wurde ein Ermittlungsverfahren wegen versuchten
Diebstahls eingeleitet.

Da sie die Geldstrafe nicht aufbringen konnte, erfolgte die
Einlieferung in die Justizvollzugsanstalt Bühl.




Rückfragen bitte an:

Bundespolizeiinspektion Karlsruhe
Carolin Bartelt
Telefon: 0721 12016 - 103
E-Mail: bpoli.karlsruhe.oea@polizei.bund.de
www.polizei.bund.de




Firma: Bundespolizeiinspektion Karlsruhe

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: BPOLI-KA
Stadt: Karlsruhe


Diese PresseMitteilung wurde veröffentlicht von ProSOS


Die URL für diese PresseMitteilung ist:
/1422792.html


Die PresseMitteilung stellt eine Meinungsäußerung des Erfassers dar. Der Erfasser hat versichert, dass die eingestellte PresseMitteilung der Wahrheit entspricht, dass sie frei von Rechten Dritter ist und zur Veröffentlichung bereitsteht. firmenpresse.de macht sich die Inhalte der PresseMitteilungen nicht zu eigen. Die Haftung für eventuelle Folgen (z.B. Abmahnungen, Schadenersatzforderungen etc.) übernimmt der Eintrager und nicht firmenpresse.de