Es geht nur um 25 Euro, ein Betrag, für den es normalerweise 
keinen richterlichen Beschluss zur Öffentlichkeitsfahndung gibt. Die 
Bloßstellung durch die Veröffentlichung der Täterfotos steht in so 
einem Fall nicht im Verhältnis zu der geringfügigen Straftat und der 
Beute. Was am 17.  ...

22.04.2016

Öffentlichkeitsfahndung nach gemeinen Taschendieben



Es geht nur um 25 Euro, ein Betrag, für den es normalerweise
keinen richterlichen Beschluss zur Öffentlichkeitsfahndung gibt. Die
Bloßstellung durch die Veröffentlichung der Täterfotos steht in so
einem Fall nicht im Verhältnis zu der geringfügigen Straftat und der
Beute. Was am 17. Dezember letzten Jahres allerdings in einem
Supermarkt in Hagen passierte, ist ganz und gar nicht normal und
deshalb hat ein Richter auch den Beschluss erlassen: Zwei Männer
treffen sich in einem Gang eines Supermarktes und sprechen kurz
miteinander. Dann geht einer der beiden zu einer 86 Jahre alten Frau,
die etwas in einem Verkaufsregal sucht und neben ihren Rollator
steht. Während er die ältere Dame von der rechten Seite anspricht und
offensichtlich nach einem Produkt befragt, kommt der Komplize von der
anderen Seite, greift in die Einkaufstasche am Rollator und klaut das
Portemonnaie der 86-Jährigen. Anschließend trennen sich die beiden
und verlassen den Supermarkt. Zeugen, die Hinweise zu den Tätern oder
ihrem Aufenthaltsort machen können, melden sich bitte unter der
02331-986 2066.




Rückfragen bitte an:

Polizei Hagen
Pressestelle
Ulrich Hanki
Telefon: 02331/986 15 11
Fax: 02331/986 15 19
E-Mail: pressestelle.hagen@polizei.nrw.de

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