Eine richterlich angeordnete Blutentnahme musste ein 20-jähriger
Golf Fahrer am Montag Morgen über sich ergehen lassen. Bei einer
Verkehrskontrolle auf dem I. Koppelweg ergaben sich bei dem Fahrer
aus Lehre Konkrete Erkenntnisse auf eine Drogenbeeinflussung. Einen
Test vor Ort lehnte er ab, so dass eine richterliche Anordnung zur
Entnahme einer Blutprobe erfolgte. Gegen ihn wurde ein Strafverfahren
eingeleitet.
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