Meine, L 321, 02.06.2016, gegen 06:20 Uhr

   Die vorgelegte Mofa-Prüfbescheinigung berechtigte nicht zum Führen
eines Kleinkraftrades.

   Eine Streife der Polizei Meine kontrollierte am 02.06.2016 gegen 
06:20 Uhr ein Kleinkraftrad Peugot auf der L 321 auf der Fahrt von 
Rethen in Richtung Mein ...

03.06.2016

Mofa-Prüfbescheinigng reichte nicht


Meine, L 321, 02.06.2016, gegen 06:20 Uhr

Die vorgelegte Mofa-Prüfbescheinigung berechtigte nicht zum Führen
eines Kleinkraftrades.

Eine Streife der Polizei Meine kontrollierte am 02.06.2016 gegen
06:20 Uhr ein Kleinkraftrad Peugot auf der L 321 auf der Fahrt von
Rethen in Richtung Meine. Der 26-jährige Fahrer aus Edemissen konnte
nur eine Prüfbescheinigung vorweisen und räumte ein, dass ihm der
erforderliche Führerschein Klasse B entzogen wurde. Gegen ihn wurde
Strafanzeige wegen Fahrens ohne erforderliche Fahrerlaubnis
erstattet. Weiterhin wurde ihm aufgegeben, den Roller erst wieder
nach amtlicher Drosselung auf 25 km/h zu benutzen.




Rückfragen bitte an:

Polizeiinspektion Gifhorn

Telefon: + 49 (0)5371 / 980-0
Fax: + 49 (0)5371 / 980-150
E-Mail: pressestelle@pi-gf.polizei.niedersachsen.de




Firma: Polizeiinspektion Gifhorn

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: POL-GF
Stadt: Gifhorn/Meine


Diese PresseMitteilung wurde veröffentlicht von ProSOS


Die URL für diese PresseMitteilung ist:
/1464722.html


Die PresseMitteilung stellt eine Meinungsäußerung des Erfassers dar. Der Erfasser hat versichert, dass die eingestellte PresseMitteilung der Wahrheit entspricht, dass sie frei von Rechten Dritter ist und zur Veröffentlichung bereitsteht. firmenpresse.de macht sich die Inhalte der PresseMitteilungen nicht zu eigen. Die Haftung für eventuelle Folgen (z.B. Abmahnungen, Schadenersatzforderungen etc.) übernimmt der Eintrager und nicht firmenpresse.de