Die vorgelegte Mofa-Prüfbescheinigung berechtigte nicht zum Führen
eines Kleinkraftrades.
Eine Streife der Polizei Meine kontrollierte am 02.06.2016 gegen
06:20 Uhr ein Kleinkraftrad Peugot auf der L 321 auf der Fahrt von
Rethen in Richtung Meine. Der 26-jährige Fahrer aus Edemissen konnte
nur eine Prüfbescheinigung vorweisen und räumte ein, dass ihm der
erforderliche Führerschein Klasse B entzogen wurde. Gegen ihn wurde
Strafanzeige wegen Fahrens ohne erforderliche Fahrerlaubnis
erstattet. Weiterhin wurde ihm aufgegeben, den Roller erst wieder
nach amtlicher Drosselung auf 25 km/h zu benutzen.
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