"Angaben zu Streitigkeiten", so lautet oftmals der 
Einsatzgrund, wenn die Polizei zu Konflikten in der Familie gerufen 
wird. Es sind dann teilweise Situationen anzutreffen, wo der bereits 
schon länger andauernde Familienkonflikt die Grenze zur Straftat 
überschritten hat. Am Donnerst ...

01.07.2016

Häusliche Gewalt


"Angaben zu Streitigkeiten", so lautet oftmals der
Einsatzgrund, wenn die Polizei zu Konflikten in der Familie gerufen
wird. Es sind dann teilweise Situationen anzutreffen, wo der bereits
schon länger andauernde Familienkonflikt die Grenze zur Straftat
überschritten hat. Am Donnerstag mussten Kräfte der Hagener Polizei
allein in zwei Fällen die dunkle Seite des Familienlebens betrachten.
Eine 14-jährige Schülerin kam in Begleitung ihrer Klassenlehrerin auf
der Polizeiwache und brachte den Sachverhalt einer Häuslichen Gewalt
zur Anzeige. Demnach wird sie von ihrem Stiefvater regelmäßig
geschlagen. Hier wurde Kontakt mit dem Jugendamt aufgenommen und die
Unterbringung in einer Inobhutnahme organisiert. Im zweiten Fall kam
es wiederholt zu verbalen Streitigkeiten zwischen den Eheleuten,
nachdem bereits in der letzten Woche der beschuldigte Ehemann seiner
Frau ein Staubsaugerkabel um den Hals gelegt und zusammengezogen
haben soll. Die gemeinsame Tochter kam hinzu und schubste ihren Vater
beiseite. Mit Hilfe ihres Bruders konnte sie ihre Mutter vor weiteren
Angriffen schützen. An diesem Tag eskalierte die Situation erneut so
stark, dass ein Zeuge aus der Nachbarschaft die Polizei verständigte.
Ein Grund für den Familienkonflikt könnte darin liegen, dass der
Ehemann nicht damit einverstanden ist, wie seine Frau die Verwaltung
ihrer Eigentumswohnung in der Türkei durchführt. Neben der Einleitung
eines Strafverfahrens wurde der beschuldigte Mann der Wohnung
verwiesen und ein Rückkehrverbot ausgesprochen. Beide Ereignisse
zeigen aber auch, dass es häufig der Aufmerksamkeit und
Hilfsbereitschaft Unbeteiligter zu verdanken ist, dass Schlimmeres
verhindert werden kann und eine Problemlösung eingeleitet wird. Die
Polizei kann in derartigen Fällen zwar nicht zum Ehe- oder
Familienberater werden, sondern helfen, erforderliche erste Schritte


durchzuführen, um das eigene Problem zu lösen.




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