Ein Heimrauchmelder verhinderte am 14. Juli 2016 in einer Wohnung 
schlimmere Schäden. Um 13:30 Uhr ging auf der Kreisleitstelle 
Recklinghausen eine Notrufmeldung ein, dass in einem Mehrfamilienhaus
auf der August-Kaiser-Straße ein Rauchmelder ausgelöst hatte.

   Der Leitstellenmitarbeiter ...

14.07.2016

Rauchmelder verhindert schlimmere Schäden



Ein Heimrauchmelder verhinderte am 14. Juli 2016 in einer Wohnung
schlimmere Schäden. Um 13:30 Uhr ging auf der Kreisleitstelle
Recklinghausen eine Notrufmeldung ein, dass in einem Mehrfamilienhaus
auf der August-Kaiser-Straße ein Rauchmelder ausgelöst hatte.

Der Leitstellenmitarbeiter wählte anhand der Alarm- und
Ausrückeordnung (AAO) das Stichwort "Heimrauchmelder" aus und
alarmierte den Löschzug Feuer- und Rettungswache sowie den
Rettungsdienst.

Vor Ort zeigte sich, dass in einer Wohnung ein Elektrogerät in
Brand geraten war. Der Heimrauchmelder hatte bestimmungsgemäß
ausgelöst. Der Wohnungsinhaber konnte sich noch vor dem Eintreffen
der Feuerwehr selbstständig aus seiner Wohnung retten und blieb
unverletzt. Die Brandbekämpfung wurde durch einen Trupp unter
Atemschutz mittels C-Rohr durchgeführt.

Im Anschluss wurde die Wohnung noch durch die Feuerwehr mittels
Hochleistungslüftern gelüftet.

Der Einsatz der Feuerwehr dauerte eine Stunde an, im Einsatz waren
15 Einsatzkräfte. Die Wohnung wurde nach dem Einsatz an den Inhaber
übergeben.

Bezüglich Rauchmeldern gilt in Nordrhein-Westfalen eine
gesetzliche Regelung. §49, Absatz 7 der Landesbauordnung NRW legt
dar: "In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure,
über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils
mindestens einen Rauchwarnmelder haben. Dieser muss so eingebaut oder
angebracht und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt
und gemeldet wird. Wohnungen, die bis zum 31. März 2013 errichtet
oder genehmigt sind, haben die Eigentümer spätestens bis zum 31.
Dezember 2016 entsprechend den Anforderungen nach den Sätzen 1 und 2
auszustatten. Die Betriebsbereitschaft der Rauchwarnmelder hat der
unmittelbare Besitzer sicherzustellen, es sei denn, der Eigentümer


hat diese Verpflichtung bis zum 31. März 2013 selbst übernommen."




Rückfragen bitte an:

Feuerwehr Recklinghausen
Pressesprecher
Christian Schell
Telefon: 02361-30699 1430
E-Mail: christian.schell@feuerwehr-recklinghausen.de
http://www.feuerwehr-recklinghausen.de/




Firma: Feuerwehr Recklinghausen

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: FW-RE
Stadt: Recklinghausen


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