Zoll überprüft rund 33.000 Personen im Einzelhandel
Mindestlöhne werden gezahlt
Am 19. und 20. September 2016 führten rund 2.800 Einsatzkräfte der
Finanzkontrolle Schwarzarbeit eine bundesweite Schwerpunktprüfung im
Einzelhandel durch. In nahezu 5.300 Objekten befragten die die
Zöllnerinnen und Zöllner rund 33.000 Personen zu ihren
Arbeitsverhältnissen. Im besonderen Fokus der Kontrollen stand die
Überprüfung der Pflichten nach dem Mindestlohngesetz. Dabei wurden in
Einzelhandelsgeschäften und Einzelhandelsketten keine wesentlichen
Verstöße gegen die Pflicht zur Zahlung des gesetzlichen Mindestlohns
festgestellt. In einigen Fällen wurden ausländerrechtliche Verstöße,
Urkundenfälschung, Leistungsbetrug und das Vorenthalten und
Veruntreuen von Sozialversicherungsbeiträgen aufgedeckt. Insgesamt
hat der Zoll 83 Ermittlungsverfahren gegen Arbeitgeber und
Arbeitnehmer eingeleitet, davon 34 Straf- und 49
Ordnungswidrigkeitenverfahren. Gegenstand der Strafverfahren sind
Verstöße gegen das Aufenthaltsrecht und das Vorenthalten von
Sozialversicherungsbeiträgen. Die eingeleiteten
Ordnungswidrigkeitenverfahren betreffen hauptsächlich die
Beschäftigung ohne Arbeitsgenehmigung.
In circa 1.350 Fällen sind weitere Sachverhaltsaufklärungen durch
die Finanzkontrolle Schwarzarbeit erforderlich. Regionale Ergebnisse
erfragen Sie bitte bei Ihren Hauptzollämtern. Weitere Informationen
finden Sie unter www.zoll.de.
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