Während eines Trinkgelages im "Umläufle" hat 
sich ein 41-jähriger Mann ohne Sturzhelm auf ein nicht 
verkehrssicheres Fahrrad gesetzt, ist losgefahren und kurz danach 
schwer gestürzt. Nach dem Genuss von Hochprozentigem nahm sich der 
Mann gegen 18.20 Uhr das Mountainbike eines Beka ...

27.09.2016

(Tuttlingen) Betrunkener Radfahrer stürzt und verletzt sich lebensgefährlich


Während eines Trinkgelages im "Umläufle" hat
sich ein 41-jähriger Mann ohne Sturzhelm auf ein nicht
verkehrssicheres Fahrrad gesetzt, ist losgefahren und kurz danach
schwer gestürzt. Nach dem Genuss von Hochprozentigem nahm sich der
Mann gegen 18.20 Uhr das Mountainbike eines Bekannten und fuhr am
Minigolf vorbei in Richtung Sängersteg. Vor dem Steg bog er nach
links ab und fuhr die steile Abfahrt in Richtung Donauspitz hinuter.
Hier nahm das Schicksal seinen Lauf: Der 41-Jährige stürzte wohl
wegen einem Fahrfehler und prallte mit dem Kopf hart auf den Gehweg.
Er verletzte sich lebensgefährlich und kam mit dem Rettungswagen ins
Klinikum nach Tuttlingen. Die Verlegung in eine Spezialklinik ist
jedoch sehr wahrscheinlich. Eine zeitnah im Klinikum durchgeführte
Blutprobe bestätigte die Fahruntüchtigkeit des Gestürzten. Das
Fahrrad befindet sich jetzt in der Obhut der Polizei. Es hat keine
funktionierende Vorderbremse!




Rückfragen bitte an:

Thomas Kalmbach
Polizeipräsidium Tuttlingen
Telefon: 07461 941-114
E-Mail: tuttlingen.pp.stab.oe@polizei.bwl.de
http://www.polizei-bw.de/

Original-Content von: Polizeipr?sidium Tuttlingen, übermittelt durch news aktuell




Firma: Polizeipr

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: POL-TUT
Stadt: Tuttlingen


Diese PresseMitteilung wurde veröffentlicht von ProSOS


Die URL für diese PresseMitteilung ist:
/1524065.html


Die PresseMitteilung stellt eine Meinungsäußerung des Erfassers dar. Der Erfasser hat versichert, dass die eingestellte PresseMitteilung der Wahrheit entspricht, dass sie frei von Rechten Dritter ist und zur Veröffentlichung bereitsteht. firmenpresse.de macht sich die Inhalte der PresseMitteilungen nicht zu eigen. Die Haftung für eventuelle Folgen (z.B. Abmahnungen, Schadenersatzforderungen etc.) übernimmt der Eintrager und nicht firmenpresse.de