Bereits in der Nacht zum vergangenen Freitag (28.
Oktober) stoppte der Werkschutz der ThyssenKruppSteel AG gegen 1 Uhr 
an der Werksausfahrt an der Ackerstraße einen Lkw, der das 
Firmengelände verlassen wollte. Während der Ausweiskontrolle prügelte
der Lkw-Fahrer plötzlich auf den Mitarbeiter ...

31.10.2016

Fahrn: Kripo ermittelt Täter nach Büroeinbruch

Werkschutzmitarbeiter schwer verletzt - Täter aus Dinslaken und Duisburg (34 und 32 Jahre) sind bisher nicht polizeilich in Erscheinung getreten


Bereits in der Nacht zum vergangenen Freitag (28.
Oktober) stoppte der Werkschutz der ThyssenKruppSteel AG gegen 1 Uhr
an der Werksausfahrt an der Ackerstraße einen Lkw, der das
Firmengelände verlassen wollte. Während der Ausweiskontrolle prügelte
der Lkw-Fahrer plötzlich auf den Mitarbeiter des Werkschutzes (55)
ein, sprang in sein Fahrzeug und fuhr damit zurück über das
Firmengelände zu einem Außentor. Dort stellte er den Wagen ab,
kletterte über den Zaun und verschwand im Dunkeln. Der verletzte
Mitarbeiter kam mit Gesichtsverletzungen ins Krankenhaus, wo er
stationär verblieb - es bestand keine Lebensgefahr. Zusammen mit der
alarmierten Polizei stellte der Werkschutz fest, dass sich in dem Lkw
Werkzeug, PC-Monitore und ein Drucker im Wert von etwa 2000 Euro
befanden. Das Diebesgut stammte aus einem Bürocontainer in der Nähe.
Die Ermittlungen der Kripo auf dem Werksgelände führten noch am
gleichen Tag zur Festnahme zweier Tatverdächtiger (32 und 34 Jahre),
die in Duisburg und Dinslaken wohnen. Beide waren über eine
Fremdfirma als Gerüstbauer bei ThyssenKrupp tätig. Nach dem Einbruch
hatten sich die Täter getrennt, um nicht weiter aufzufallen. Der
Ältere von beiden schilderte später in seiner Vernehmung, dass er bei
der Kontrolle am Werkstor in Panik geraten sei und deshalb auf den
Wachmann eingeschlagen habe. Da beide Einbrecher geständig und bisher
polizeilich noch nicht in Erscheinung getreten sind, kamen sie nach
Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft auf freien Fuß. Auf sie kommt
jetzt ein Strafverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung und
besonders schwerem Diebstahl zu.




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