Bereits Ende Oktober haben Beamte des Zollamts Friedrichshafen
eine Postsendung mit 30 gefälschten Emblemen der Automarke BMW
gestoppt.
Das Paket kam aus China und war für eine Empfängerin aus dem
Bodenseekreis bestimmt. Bei der Beschau fiel den Zöllnern der
niedrige Preis sowie die schlechte Verarbeitung und Verpackung der
Ware auf, woraufhin sie den Rechtsinhaber informierten, der den
Verdacht schließlich bestätigte.
Die Fälschungen wurden einbehalten. Der Rechtsinhaber, also der
Hersteller der Originalware, kann zivilrechtlich gegen den Einführer
vorgehen.
Bei der Bekämpfung von Produkt- und Markenpiraterie wird der Zoll
im Auftrag der Wirtschaft tätig. Rund 1300 sogenannte
Schutzrechtsanträge liegen dem deutschen Zoll aktuell vor und
berechtigen ihn, gewerbliche Schutzrechte durchzusetzen und die
Einfuhr von Fälschungen zu stoppen.
2665 gefälschte Artikel haben allein die zehn Zollämter im Bereich
des Hauptzollamts Ulm im vergangenen Jahr aus dem Verkehr gezogen.
Bundesweit hat der Zoll durch die Beschlagnahme von Falsifikaten
einen wirtschaftlichen Schaden in Höhe von 132 Mio. Euro verhindert.
74 Prozent der Fälschungen stammten aus Fernost, 90 Prozent der
festgestellten Plagiate gelangten per Post ins Land.
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