Im Einsatz war der Löschzug der Feuer- und Rettungswache II.
Aufmerksame Nachbarn auf der Brunnenstraße bemerkten im Innenhof
eines Nachbargebäudes Flammen und Rauch. Aufgrund dieser Feststellung
alarmierten sie die Feuerwehr.
Beim Eintreffen der alarmierten Einsatzkräfte konnte im Innenhof
eines Mehrfamilienhauses ein Nutzfeuer festgestellt werden. Der
Verursacher wurde darüber informiert, dass, nach der "Pflanzen- und
Abfallverordnung der Stadt Mönchengladbach", es generell untersagt
ist, pflanzliche- oder anderweitige Abfälle zu verbrennen. Auf
Verlangen der Feuerwehr löschte er das Feuer eigenständig.
Weitere Maßnahmen durch die Feuerwehr waren nicht erforderlich.
Diese PresseMitteilung wurde veröffentlicht von ProSOS
Die URL für diese PresseMitteilung ist: /1562272.html
Die PresseMitteilung stellt eine Meinungsäußerung des Erfassers dar. Der Erfasser hat versichert, dass die eingestellte PresseMitteilung der Wahrheit entspricht, dass sie frei von Rechten Dritter ist und zur Veröffentlichung bereitsteht. firmenpresse.de macht sich die Inhalte der PresseMitteilungen nicht zu eigen. Die Haftung für eventuelle Folgen (z.B. Abmahnungen, Schadenersatzforderungen etc.) übernimmt der Eintrager und nicht firmenpresse.de