Am vergangenen Samstagabend wurde ein aus Speyer
stammender Mann im Hauptbahnhof Mannheim verhaftet.

   Beamte der Bundespolizei kontrollierten den 28-Jährigen und 
stellten bei der Überprüfung fest, dass gegen ihn ein 
Sicherungshaftbefehl des Amtsgerichts Neustadt an der Weinstraße 
vorlag.
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28.11.2016

Haftbefehl wegen Verstoßes gegen Bewährungsauflagen vollstreckt


Am vergangenen Samstagabend wurde ein aus Speyer
stammender Mann im Hauptbahnhof Mannheim verhaftet.

Beamte der Bundespolizei kontrollierten den 28-Jährigen und
stellten bei der Überprüfung fest, dass gegen ihn ein
Sicherungshaftbefehl des Amtsgerichts Neustadt an der Weinstraße
vorlag.

Der Mann wurde im März dieses Jahres wegen Diebstahls in sechs
Fällen, Urkundenfälschung, vorsätzliches Fahren ohne Fahrerlaubnis
und vorsätzlicher Körperverletzung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von
einem Jahr und sieben Monaten verurteilt. Die Strafe wurde zur
Bewährung ausgesetzt.

Da der Verurteilte in den letzten Monaten mehrfach gegen seine
Bewährungsauflagen verstoßen hatte und erneut straffällig geworden
ist, wurde die Bewährung wiederrufen.

Der Mann wurde gestern einem Haftrichter beim Amtsgericht Mannheim
vorgeführt und im Anschluss in eine Justizvollzugsanstalt
eingeliefert.




Rückfragen bitte an:

Bundespolizeiinspektion Karlsruhe
Carolin Bartelt
Telefon: 0721 12016 - 103
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