Am Heiligabend, 24.12.2016, gegen 18:20 Uhr, wurde die Polizei zu 
einer Ruhestörung, ausgehend von einer privaten Weihnachtsfeier,  in 
einer Wohnung in  Haan, auf der Bruchermühlenstraße gerufen. Die 
Wohnungsinhaber feierten dort lautstark mit weiteren Gästen, sodass 
die weihnachtliche  ...

25.12.2016

Private Weihnachtsfeier artete aus - Widerstand gegen Polizeibeamte - verletze Beamte - Haan - 1612122



Am Heiligabend, 24.12.2016, gegen 18:20 Uhr, wurde die Polizei zu
einer Ruhestörung, ausgehend von einer privaten Weihnachtsfeier, in
einer Wohnung in Haan, auf der Bruchermühlenstraße gerufen. Die
Wohnungsinhaber feierten dort lautstark mit weiteren Gästen, sodass
die weihnachtliche Ruhe in dem Haus erheblich gestört wurde. Die
eingesetzten Polizeibeamten ermahnten die Beteiligten zur Ruhe,
drohten aber hier schon die Auflösung der Party an und entfernten
sich zunächst wieder. Kaum, dass die Polizei weg war, schalteten die
Wohnungsinhaber die Anlage wieder auf laute Musik und feierten
weiter, sodass erneut die Ruhe im Haus gestört wurde. Da sich bereits
bei dem ersten Einsatz die Party-Gäste (die der Polizei zum Teil aus
der hiesigen Drogenszene bekannt waren) wenig einsichtig zeigten,
wurden zunächst zwei weitere Einsatzwagen zu der Örtlichkeit
entsandt, um die polizeilichen Maßnahmen durchzusetzen. Die
Beteiligten waren mit den beabsichtigten polizeilichen Maßnahmen
nicht einverstanden und begangen Widerstand zu leisten, sodass
schließlich weitere drei Einsatzwagen (insgesamt sechs Einsatzwagen
mit Besatzung) zu dieser Örtlichkeit entsandt werden mussten, um die
in der Wohnung um sich schlagenden Personen zu bändigen. Bei den
Auseinandersetzungen in der Wohnung wurden zwei Polizeibeamte
(männlich/weiblich) durch Schläge der Beteiligten verletzt, die eine
ambulante Behandlung im Krankenhaus erforderlich machten. Ein
weiblicher Party-Gast (23 Jahre alt), der ziemlich alkoholisiert war
(0,72 Promille), musste ebenfalls ins Krankenhaus zur ambulanten
Behandlung gebracht werden. Der Hauptbeschuldigte (25 Jahre alt), der
ebenfalls erheblich alkoholisiert war (1,52 Promille) wurde zur
Verhinderung weiterer Straftaten ins polizeiliche Gewahrsam gebracht.
Auf Anordnung der Staatsanwaltschaft wurden keine Blutproben bei den


Beteiligten entnommen. Die Party-Gäste erwartet nun ein
Strafverfahren wegen Widerstandes, Beleidigung sowie eine
Ordnungswidrigkeitenanzeige wegen ruhestörenden Lärms.




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