Raketen und Knaller: Das neue Jahr lautstark zu 
begrüßen, ist Tradition. Allerdings gilt das nicht für Gas- und 
Schreckschusswaffen: Sie sind und bleiben als Knaller-Ersatz 
verboten.

   Ob Gas- oder Schreckschusswaffe: Das Waffenrecht ist eindeutig. 
Das Schießen mit diesen Waffen ist nur d ...

28.12.2016

Silvester lautstark, aber rechtssicher feiern


Raketen und Knaller: Das neue Jahr lautstark zu
begrüßen, ist Tradition. Allerdings gilt das nicht für Gas- und
Schreckschusswaffen: Sie sind und bleiben als Knaller-Ersatz
verboten.

Ob Gas- oder Schreckschusswaffe: Das Waffenrecht ist eindeutig.
Das Schießen mit diesen Waffen ist nur dann erlaubt, wenn es sich um
Notwehr handelt und nicht, um das neue Jahr zu begrüßen. Deswegen
warnt die Polizei Duisburg auch zum Jahreswechsel 2016/17
ausdrücklich: Wer mit Gas- oder Schreckschusspistole Pyro-Knaller,
Pfeifer oder Signalsterne verschießt, begeht eine Ordnungswidrigkeit,
die mit einem Bußgeld von bis zu 10.000 Euro geahndet werden kann.

Daran ändert auch der kleine Waffenschein nichts. Bewegt sich der
Besitzer außerhalb seiner Wohnung oder seines Grundstücks mit der
Waffe, droht ebenfalls eine Geld- oder sogar eine Freiheitsstrafe.
Keine guten Aussichten fürs neue Jahr: Deswegen rät die Polizei dazu,
vorsichtig mit legalen Knallern und Raketen ins neue Jahr zu starten.

Ãœber die Details im Waffenrecht informiert das Sachgebiet Zentrale
Aufgaben 12 unter 0203/280-0.




Rückfragen bitte an:

Polizei Duisburg
- Pressestelle -
Polizeipräsidium Duisburg
Telefon: 0203/2801046
Fax: 0203/2801049

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