Zur bevorstehenden Jahreswende werden ab 
dem 29.Dezember Feuerwerk verkauft und in der Silvesternacht 
abgebrannt. Bitte achten Sie beim Kauf der pyrotechnischen 
Erzeugnisse auf  die Prüfnummer des Bundesamt für Materialprüfung 
(BAM-Nummer). Kaufen Sie über dem Ladentisch, nicht unter dem 
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29.12.2016

Feuerwehr gibt Tipps zum Abbrennen von Feuerwerk in der Silvesternacht


Zur bevorstehenden Jahreswende werden ab
dem 29.Dezember Feuerwerk verkauft und in der Silvesternacht
abgebrannt. Bitte achten Sie beim Kauf der pyrotechnischen
Erzeugnisse auf die Prüfnummer des Bundesamt für Materialprüfung
(BAM-Nummer). Kaufen Sie über dem Ladentisch, nicht unter dem
Ladentisch. Denn die Erzeugnisse die unter dem Ladentischverkauft
werden sind meist ungeprüfte Artikel aus den östlichen
Anrainerstaaten. So mancher Böller entpuppte sich beim Abbrennen als
Sprengstoff. Viele Städte und Gemeinden haben das Abbrennen von
Feuerwerk in ihrer historischen Altstadt untersagt. Bitte informieren
sie sich bei ihrer Gemeinde. Ebenso ist das Zünden von Feuerwerk und
Böllern in der Nähe von Altersheimen und Krankenhäuser nicht
verboten. Zum Schutz für Leben, Gesundheit und Sachgüter geben die
Feuerwehren aus dem Kreis Calw folgende Hinweise:

1. Achten Sie beim Kauf von pyrotechnischen Artikeln auf die
Gefahrenklassen Feuerwerkskörper werden, gemessen am Grad ihrer
Gefährlichkeit, in vier Klassen eingeteilt: KL. I. :
Feuerwerksspielwaren ( Aufdruck BAM- P I. ) KL. II. :
Kleinfeuerwerk ( Aufdruck BAM- PII. ) KL. III :
Mittelfeuerwerk ( Aufdruck BAM- PIII. ) KL. IV :
Großfeuerwerk

Feuerwerkskörper der Klassen III und IV dürfen ohne besondere
behördliche Erlaubnis weder verkauft noch abgebrannt werden.

2. Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern der Klasse II ist nur in
der Zeit vom 31. Dezember 18.00 Uhr bis zum 1. Januar 01.00 Uhr
erlaubt. Die Abgabe darf nur an Personen über 18 Jahre erfolgen.

3. Lesen Sie in jedem Falle die Gebrauchsanweisung der
verschiedene Feuerwerkskörper durch. Auch bei Feuerwerksartikeln der
Klasse I (Tischfeuerwerk) ist es wichtig zu wissen, ob ein Abbrennen
in der Wohnung ausdrücklich erlaubt ist.



4. Die Verwendung von Signalmunition und Seenotrettungsraketen
sowie das Abschießen von Munition aus Schusswaffen jeder Art als
Silvesterknallerei stellt eine erhebliche Gefahr für Leben und
Gesundheit dar und ist verboten.

5. Schließen Sie in der Silvesternacht sämtliche Fenster und
Lüftungsklappen Ihrer Wohnung. Für Betriebsräume, Lager, Schuppen,
Garagen etc. gilt das gleiche. Räumen Sie Ihre Balkone und Terrassen
von Mobiliar, alten Tannenbäumen oder sonstigen brennbaren Gütern.

6. Bedenken Sie, dass die Mehrzahl von Feuerwerkskörpern nur im
Freien angezündet werden darf. Das Zünden in Wohnräumen,
Treppenräumen, an geöffneten Fenstern, auf Balkonen etc. ist eine
häufige Brandursache.

7. Feuerwerkskörper wie Kanonenschläge, Donnerschläge, Böller etc.
nie in der Hand halten, sondern auf den Boden legen und mit "langem
Arm" anzünden, danach 3-5m Abstand halten. In der Hand gezündete
Feuerwerkskörper nicht unkontrolliert fortwerfen. Handschuhe schützen
vor Verbrennungen.

8. Starten Sie Raketen nie aus der Hand, sondern aus auf dem Boden
stehenden, standfesten "Abschußrampen". Auch leere Flaschen sollten
gesichert werden. Die Rakete muss so aufgestellt werden, dass sie
nach dem Abschuss ungehindert aufsteigen kann. Beschädigte
Stockraketen dürfen nicht gezündet werden, da deren Flugbahn
unberechenbar sind. Niemals einen Versager erneut anzünden!!!

9. Verantwortungsbewusste Eltern und Erwachsene geben
Feuerwerksartikel der Klasse II nicht an Kinder oder Jugendliche
weiter. Kleine Kinder sollten während des Feuerwerks unter Aufsicht
in der Wohnung bleiben.

10. In der Nähe von Anlagen oder Gebäuden die besonders
brandempfindlich sind (Strohdachhäuser aber auch Bauernhöfe wo oft
Stroh und Heu offen gelagert werden), dürfen Feuerwerkskörper nur mit
genügendem Abstand und unter Beachtung der Windrichtung abgebrannt
werden. Bei der Entzündung von Raketen der Klasse II ist ein Abstand
von mindestens 200m, bei Feuerwerkskörpern, die nicht Raketen sind,
einen Abstand von mindestens 50m einzuhalten.

11. Basteln Sie niemals Feuerwerkskörper selbst. Verändern Sie die
im Handel erhältlichen Artikel nicht. Auch beim gleichzeitigen
Abbrennen mehrerer Knallkörper oder der Herstellung einer
zusätzlichen Verdichtung in einem entsprechenden Behälter, drohen
unvorhersehbare Gefahren.

12. Vorräte von Feuerwerksartikeln sollten in festen,
verschließbaren Taschen, auf keinen Fall in Körpernähe aufbewahrt
werden. Nach Entnahme eines Feuerwerkskörpers Vorräte wieder
abdecken.

13. Das nachträgliche Zusammenbauen einzelner Feuerwerksbatterien
mit Lunten ist gefährlich!

Sollte es doch zu einem Unfall oder Feuer kommen, sofort den
Notruf 112 wählen. Die Integrierte Leitstelle in Calw gibt Ihnen
professionelle Hilfe und alarmiert wenn nötig Feuerwehr und
Rettungsdienst. Leisten Sie bei Unfällen sofort ERSTE HILFE. Bei
Feuer warnen Sie auch die Mitbewohner. Schließen Sie die Tür des
Brandzimmers und die Wohnungstür zum Flur/Treppenraum. Warten Sie vor
der Haustür auf Feuerwehr und Rettungsdienst und weisen Sie diese
ein.

Die Feuerwehren im Kreis Calw wünschen Ihnen einen gesunden und
unfallfreien Rutsch ins neue Jahr 2017.




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Kreisfeuerwehrverband Calw e.V.
Udo Zink
Presse- & Öffentlichkeitsarbeit
Schmiedwiesenweg 7
75387 Neubulach OT Altbulach
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