Am Freitagmorgen wurde ein 22-Jähriger im 
Hauptbahnhof durch Bundespolizisten kontrolliert. Gegen den libyschen
Staatsangehörigen bestanden mehrere Fahndungsersuchen von deutschen 
Justizbehörden und ein Untersuchungshaftbefehl des Amtsgerichts 
Leipzig, wegen Gefährlicher Körperverletzung. D ...

30.12.2016

Antänzer in Haft und falsche Namensnennung schützt dich nicht vor Strafe


Am Freitagmorgen wurde ein 22-Jähriger im
Hauptbahnhof durch Bundespolizisten kontrolliert. Gegen den libyschen
Staatsangehörigen bestanden mehrere Fahndungsersuchen von deutschen
Justizbehörden und ein Untersuchungshaftbefehl des Amtsgerichts
Leipzig, wegen Gefährlicher Körperverletzung. Der Grund für diesen
ist, dass der junge Mann offensichtlich der "Antänzerszene" angehört.
So versuchte er im Sommer dieses Jahres in Leipzig mit bekannter
Methode sein Opfer zu bestehlen. Als dieser den Trick bemerkte und
abwehrte, ging er mit körperlicher Gewalt gegen den Geschädigten vor.
Der Libyer wurde in die Justizvollzugsanstalt Dresden überstellt.

Am Vormittag wurde eine 30-Jährige kontrolliert. Die Frau hatte
kein Personaldokument bei sich und gab offensichtlich wenig
glaubwürdige Angaben zu ihrer Person an. Bei weiteren Ermittlungen zu
ihrer wahren Identität, wurde durch die Bundespolizisten ermittelt,
dass die deutsche Staatsangehörige mit zwei Haftbefehlen von der
Justiz gesucht wird. Ursache der Haftbefehle waren Verstöße gegen das
Betäubungsmittelgesetz, gegen richterliche Bewährungsauflagen und ihr
derzeit unbekannter Aufenthalts- bzw. Wohnort. Die Frau wird am
heutigen Tag dem zuständigen Richter vorgeführt. Dieser entscheidet
über die Aufrechterhaltung der Haftbefehle.




Rückfragen bitte an:

Bundespolizeiinspektion Dresden
Patrick Seiler
Telefon: +49 (0)351 - 81502 -2020
E-Mail: bpoli.dresden.oea@polizei.bund.de
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