Verkehrsunfall mit leicht verletzter Person

   Am Samstag, 04.02.2017, kam es um 20:35 Uhr auf der A 1 zwischen 
den Anschlussstellen Vechta und Cloppenburg in Richtung Bremen zu 
einem Verkehrsunfall, bei dem eine Person leicht verletzt wurde. Der 
Unfallort liegt in der Gemeinde Emstek, Landkrei ...

05.02.2017

Polizeiautobahnkommissariat Ahlhorn: Verkehrsunfall mit leicht verletzter Person, Verkehrsunfall mit Trunkenheit


Verkehrsunfall mit leicht verletzter Person

Am Samstag, 04.02.2017, kam es um 20:35 Uhr auf der A 1 zwischen
den Anschlussstellen Vechta und Cloppenburg in Richtung Bremen zu
einem Verkehrsunfall, bei dem eine Person leicht verletzt wurde. Der
Unfallort liegt in der Gemeinde Emstek, Landkreis Cloppenburg.

Ein Bundeswehrsoldat (m/26) aus Heide in Holstein befuhr mit
seinem Dienstwagen den Hauptfahrstreifen in Richtung Bremen als er in
Höhe der Unfallstelle aus Unachtsamkeit auf einen vor ihm fahrenden
Klein-Lkw aus Polen (Fahrer m/40) auffuhr. Bei dem Auffahrunfall
wurde der Soldat leicht verletzt und anschließend zur Behandlung in
ein Krankenhaus gebracht.

An den Fahrzeugen entstand ein Gesamtschaden von ca. 17.500,-
Euro. Das Bundeswehrfahrzeug war nicht mehr fahrbereit und musste
abgeschleppt werden. Der polnische Lkw konnte seine Fahrt nach der
Unfallaufnahme fortsetzten.

Verkehrsunfall mit Trunkenheit

Am Sonntag, 05.02.2017, ereignete sich um 07.00 Uhr ein
Verkehrsunfall auf der A 1 in der Anschlussstelle Wildeshausen-Nord
in Richtung Bremen, bei dem der Unfallverursacher und Alkoholeinfluss
stand. Der Unfallort befindet sich in der Gemeinde Dötlingen,
Landkreis Oldenburg.

Ein 32 Jahre alter Pkw-Fahrer aus dem Landkreis Vechta wollte die
A 1 an der Anschlussstelle Wildeshausen-Nord verlassen. Dabei geriet
er mit seinem Fahrzeug ins Schleudern, stieß gegen die
Außenschutzplanke und geriet anschließend in den Grünstreifen. Bei
der Unfallaufnahme wurde Alkoholgeruch in der Atemluft festgestellt.
Ein vor Ort durchgeführter Alco-Test ergab eine
Atemalkoholkonzentration von 0,89 Promille. Nach Rücksprache mit der
Staatsanwaltschaft Oldenburg wurde durch einen Richter die Entnahme
einer Blutprobe und die Beschlagnahme des Führerscheines angeordnet.


Gegen den Fahrer wurde ein Strafverfahren eingeleitet.

Der Pkw war nicht mehr fahrbereit und musste abgeschleppt werden.
Der Sachschaden wird auf ca. 4.000,- Euro geschätzt.




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