Am Samstagmittag wurde ein 36-jähriger am Bahnhof
Dresden-Mitte durch Bundespolizisten kontrolliert. Bei der
Personalienfeststellung stellten die Beamten fest, dass gegen den
deutschen Staatsbürger gleich zwei Haftbefehle, wegen mehrfachen
Erschleichens von Leistungen, durch das Amtsgericht Berlin Tiergarten
bestehen. Es handelte sich um Vollstreckungshaftbefehle, somit hatte
der Verurteilte die Möglichkeit bei sofortiger Zahlung der gesamten
Geldstrafe in Höhe von 1.570 Euro einer Gefängnisstrafe zu entgehen.
Diese Summe konnte der Leipziger nicht entrichten. Jetzt muss er eine
Haftstrafe von 104 Tagen in der Justizvollzugsanstalt Dresden
antreten.
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