Um an einem Spielautomaten in einer Gaststätte in der
Leibnizstraße weiterspielen zu können leiht sich der 50-jährige
Geschädigte 10,- EUR vom späteren Beschuldigten. Als er einen Gewinn
von 100,-EUR erzielt, übergibt er 30,-EUR. Der 52-jährige
Beschuldigte entwendet aber den gesamten Gewinn aus dem
Spielautomaten und will gehen. Bei der anschließenden
Auseinandersetzung schlägt er dem Geschädigten mehrfach ins Gesicht
bis dieser auf dem Boden liegen bleibt. Die Polizei klärt den
Sachverhalt und nimmt eine Strafanzeige wegen Körperverletzung auf.
Ob auch ein Diebstahl vorliegt muss durch Vernehmungen geklärt
werden.
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