Bei dem Zusammenstoß zweier Autos auf der Kreuzung Lübbecker 
Straße/In der Feldwiese/Vehlager Straße in Hedem ist ein 69-jähriger 
Autofahrer aus Stemwede am frühen Mittwochnachmittag verletzt worden.

   Ein 32-jähriger BMW-Fahrer aus Preußisch Oldendorf war gegen 14 
Uhr auf der Stra ...

09.03.2017

Zwei Autos prallen auf der Kreuzung zusammen



Bei dem Zusammenstoß zweier Autos auf der Kreuzung Lübbecker
Straße/In der Feldwiese/Vehlager Straße in Hedem ist ein 69-jähriger
Autofahrer aus Stemwede am frühen Mittwochnachmittag verletzt worden.

Ein 32-jähriger BMW-Fahrer aus Preußisch Oldendorf war gegen 14
Uhr auf der Straße In der Feldwiese unterwegs und beabsichtigte die
Lübbecker Straße geradeaus in Richtung der Vehlager Straße zu
überqueren. Dabei kam es zur Kollision mit dem Mercedes-Geländewagen
des 69-Jährigen, der auf der Vorfahrtsstraße in westliche Richtung
fuhr. Durch die Wucht des Aufpralls wurden beide Fahrzeuge von der
Straße geschleudert. Dabei wurde noch ein Schild beschädigt. Eine
Rettungswagenbesatzung brachte den Mercedes-Fahrer ins Krankenhaus.
Die beiden schwer beschädigten Autos wurden anschließend
abgeschleppt. Den Schaden beziffert die Polizei auf rund 30.000 Euro.




Rückfragen bitte an:

Polizei Minden-Lübbecke
Pressestelle

Telefon: 0571/8866 1300/-1301
E-Mail: pressestelle.minden@polizei.nrw.de

Original-Content von: Polizei Minden-Lübbecke, übermittelt durch news aktuell




Firma: Polizei Minden-L

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: POL-MI
Stadt: Preußisch Oldendorf-Hedem


Diese PresseMitteilung wurde veröffentlicht von ProSOS


Die URL für diese PresseMitteilung ist:
/1625600.html


Die PresseMitteilung stellt eine Meinungsäußerung des Erfassers dar. Der Erfasser hat versichert, dass die eingestellte PresseMitteilung der Wahrheit entspricht, dass sie frei von Rechten Dritter ist und zur Veröffentlichung bereitsteht. firmenpresse.de macht sich die Inhalte der PresseMitteilungen nicht zu eigen. Die Haftung für eventuelle Folgen (z.B. Abmahnungen, Schadenersatzforderungen etc.) übernimmt der Eintrager und nicht firmenpresse.de