(KB) Am Donnerstagnachmittag (09.03.) gegen 
16.20 Uhr kam es auf der Hans-Böckler-Straße zu einem Verkehrsunfall 
mit zwei verletzten Personen.

   Eine 61jährige Gütersloherin fuhr mit einem VW Golf auf der 
Hans-Böckler-Straße aus Richtung Kiebitzstraße kommend in Richtung 
Wiedenbrücker ...

09.03.2017

Verkehrsunfall - zwei verletzte Personen


(KB) Am Donnerstagnachmittag (09.03.) gegen
16.20 Uhr kam es auf der Hans-Böckler-Straße zu einem Verkehrsunfall
mit zwei verletzten Personen.

Eine 61jährige Gütersloherin fuhr mit einem VW Golf auf der
Hans-Böckler-Straße aus Richtung Kiebitzstraße kommend in Richtung
Wiedenbrücker Straße (B61). In Höhe einer Parkplatzzufahrt bog die
Gütersloherin mit ihrem Pkw nach links ab und prallte hier mit einem
entgegen kommenden Daimler Benz zusammen. Der Daimler Benz wurde von
einem 59jährigen Mann aus Rheda-Wiedenbrück geführt.

Die VW-Golf-Fahrerin wurde bei dem Unfall schwer und der
Daimler-Benz Fahrer leicht verletzt. Die Feuerwehr Gütersloh konnte
die VW Golf Fahrerin aus dem Pkw bergen und in ein Krankenhaus
bringen.

Die Hans-Böckler Straße war für die Dauer der Unfallaufnahme für
ungefähr eineinhalb Stunden gesperrt. Der Gesamtsachschaden wird auf
ungefähr 25000 Euro geschätzt.




Rückfragen bitte an:

Polizei Gütersloh
Pressestelle Polizei Gütersloh
Telefon: 05241 869 0
E-Mail: pressestelle.guetersloh@polizei.nrw.de

Original-Content von: Polizei Gütersloh, übermittelt durch news aktuell




Firma: Polizei G

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: POL-GT
Stadt: Gütersloh


Diese PresseMitteilung wurde veröffentlicht von ProSOS


Die URL für diese PresseMitteilung ist:
/1626181.html


Die PresseMitteilung stellt eine Meinungsäußerung des Erfassers dar. Der Erfasser hat versichert, dass die eingestellte PresseMitteilung der Wahrheit entspricht, dass sie frei von Rechten Dritter ist und zur Veröffentlichung bereitsteht. firmenpresse.de macht sich die Inhalte der PresseMitteilungen nicht zu eigen. Die Haftung für eventuelle Folgen (z.B. Abmahnungen, Schadenersatzforderungen etc.) übernimmt der Eintrager und nicht firmenpresse.de