Am 10.03.2017, gegen 18:00 Uhr kam es in der Wohnung 
einer hier gemeldeten jungen Mutter zu einem Streit zwischen ihr und 
einem näheren Bekannten. Hintergrund war wohl die bevorstehende 
Trennung und der daraus resultierenden Uneinigkeit über den 
Besitzstand von Kleidung. Dieser Streit eskalie ...

13.03.2017

Streit bezüglich Kleidung


Am 10.03.2017, gegen 18:00 Uhr kam es in der Wohnung
einer hier gemeldeten jungen Mutter zu einem Streit zwischen ihr und
einem näheren Bekannten. Hintergrund war wohl die bevorstehende
Trennung und der daraus resultierenden Uneinigkeit über den
Besitzstand von Kleidung. Dieser Streit eskalierte zu einer
handgreiflichen Auseinandersetzung sowie der Bedrohung mit einem
Küchenmesser zum Nachteil der Geschädigten. Beim Eintreffen der
Polizeistreife hatte sich die Angelegenheit bereits beruhigt, so dass
der Sachverhalt umfangreich aufgenommen werden konnte. Mit Hinweis
auf den Zivilklageweg bezüglich der von dem Mann eingeforderten
Kleidungsstücke wurde diesem ein Platzverweis für die Wohnung der
Frau erteilt, welchem er auch umgehend nachkam.

Schwerwiegende Verletzungen wurden durch die Frau nicht geltend
gemacht.




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