Auf Grund geführter Ermittlungen der
Staatsanwaltschaft Chemnitz und des Hauptzollamtes Erfurt verurteilte
das Amtsgericht Chemnitz bereits im Januar 2017 einen 48-jährigen
Chemnitzer zu einer Geldstrafe von 450 Tagessätzen zu je 15 Euro.
Der inzwischen rechtskräftig Verurteilte bezog mit seiner
Lebensgefährtin und seinen zwei Kindern von August 2010 bis Mai 2013
Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II. In dieser Zeit ging der
Chemnitzer auch einer selbständigen Tätigkeit nach. Das hieraus
erzielte Einkommen verschwieg er allerdings dem Jobcenter Chemnitz.
Durch diese nichtangezeigten Einkünfte entstand dem Jobcenter
Chemnitz ein Schaden von mehr als 36.000 EUR.
Diese PresseMitteilung wurde veröffentlicht von ProSOS
Die URL für diese PresseMitteilung ist: /1632129.html
Die PresseMitteilung stellt eine Meinungsäußerung des Erfassers dar. Der Erfasser hat versichert, dass die eingestellte PresseMitteilung der Wahrheit entspricht, dass sie frei von Rechten Dritter ist und zur Veröffentlichung bereitsteht. firmenpresse.de macht sich die Inhalte der PresseMitteilungen nicht zu eigen. Die Haftung für eventuelle Folgen (z.B. Abmahnungen, Schadenersatzforderungen etc.) übernimmt der Eintrager und nicht firmenpresse.de