Weil die Stadt Kaarst überprüfen muss, ob die Freiwillige
Feuerwehr im Ernstfall rechtzeitig am Einsatzort sein kann, wird sie
am 19. April 2017 bei Ãœbungsfahrten unter realistischen Bedingungen
die Hilfsfristen testen. Konkret geht es vor allem um Stadtteile und
Straßenzüge, in denen zuletzt keine Einsätze nötig waren und von
denen entsprechend keine zeitlichen Richtwerte vorliegen:
beispielsweise Randlagen in Vorst, Driesch und Büttgen. Zwischen 9
und 16 Uhr wird die Freiwillige Feuerwehr mit Blaulicht und
Martinshorn vornehmlich dort den Ernstfall proben.
Die Pflicht dieses Tests ergibt sich aus den Vorgaben der
Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplans. Im Rahmen dieser
Fortschreibung muss überprüft werden, ob die Feuerwehr im Einsatzfall
die gesetzlich vorgegebenen Hilfsfristen bis zum Eintreffen am
Einsatzort einhalten kann.
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