Eine Tonne Schnupf- und Kautabak
vom Zoll am Frankfurter Flughafen angehalten
Anfang März kontrollierten Zollbedienstete des Hauptzollamtes
Frankfurt am Main eine Frachtsendung aus Pakistan. In den 22 Säcken
mit dem Gesamtgewicht von einer Tonne befand sich zum einen
verkaufsfertig verpackter Kautabak und zum anderen Beutel mit
graugrünem Pulver. Es fehlten die nach der Tabakerzeugnisver-ordnung
vorgeschriebenen Kennzeichnungen und Analysezertifikate, sowie die
vor-geschriebenen Registrierung durch den Importeur. Der Zoll wirkt
bei der Ãœberwa-chung der Einhaltung der Bestimmungen des Tabakrechts
mit. Bei Zweifeln können die Tabakerzeugnisse angehalten und den
zuständigen Überwachungsbehörden zur Prüfung und weiteren
Entscheidung übergeben werden. "Tabakerzeugnisse- da-runter fallen
auch Kau- und Schnupftabak- werden wie Lebensmittel und
Bedarfs-gegenstände von der Lebensmittelüberwachung der Bundesländer
zum Schutz der Gesundheit überprüft. Dabei steht z.B. im Fokus, ob
keine verbotenen Zusatzstoffe in dem Tabakerzeugnis enthalten sind,
und ob Grenzwerte eingehalten oder Warn-hinweise auf der Verpackung
angegeben sind", so Christine Straß, Pressesprecherin beim
Hauptzollamt Frankfurt am Main.
Zusatzinformation Das Hauptzollamt Frankfurt am Main ist
zertifizierter Arbeitgeber nach dem audit "berufundfamilie". Wir
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Hauptzollamt Frankfurt am Main
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Christine Straß
Telefon: 069 / 690 73396
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