Ein 34-jähriger Einbecker trat nach einem Streit mit seiner
26-jährigen Nachbarin deren Wohnungstür ein und schubste sie
anschließend. Hierbei wurde sie aber nicht verletzt.
Gegen den Mann wurde ein Strafverfahren wegen Sachbeschädigung
eingeleitet.
Alle Beteiligten standen unter Alkoholeinfluss.
An der Tür entstand ein Sachschaden von ca. 200 Euro.
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