Einen nicht alltäglichen und im Bahnhofsumfeld eher 
seltenen Haftbefehl vollstreckten Einsatzkräfte der Bundespolizei 
Samstagnachmittag (20. Mai) am Essener Hauptbahnhof.

   Gegen 16:15 Uhr überprüften Bundespolizisten einen 57-jährigen 
Mann. Dabei stellte sich heraus, dass der Essener per ...

22.05.2017

Im Bahnhofsumfeld eher untypisch - Verletzung des Briefgeheimnisses - Bundespolizei nimmt 57-Jährigen fest


Einen nicht alltäglichen und im Bahnhofsumfeld eher
seltenen Haftbefehl vollstreckten Einsatzkräfte der Bundespolizei
Samstagnachmittag (20. Mai) am Essener Hauptbahnhof.

Gegen 16:15 Uhr überprüften Bundespolizisten einen 57-jährigen
Mann. Dabei stellte sich heraus, dass der Essener per Haftbefehl
gesucht wurde.

Das Essener Amtsgericht hatte ihn bereits im Dezember 2009 wegen
Verletzung des Briefgeheimnisses in sechs fällen, davon in vier
Fällen in Tateinheit mit Diebstahl und Unterschlagung, zu einer
Geldstrafe von 2.840,- Euro verurteilt.

Die geforderte Geldstrafe hatte er bislang jedoch nie beglichen.
Weil er diese am Samstag auch nicht konnte, wurde er zur Verbüßung
einer Ersatzfreiheitsstrafe von 71 Tagen in die Essener JVA
eingeliefert.




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Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
Bundespolizeiinspektion Dortmund

Volker Stall
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